Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Provinz  Schlesten,  Regierungebezirk  Oppeln.
Zin  s-Kupon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Lublinitzer  Kreises
II.  Serie

übrr...  ete  zu  fünf  Prozent  Zinsen  über
Thaler  ..  .  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  enpfänt  segen  dessen  Ruͤckgabe  in  der

Zeit  vom  1.  bis  15.  Januar,  resp.  vom  1.  bis  Juli  und  spaͤterhin  die
Ziysen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation  fuͤr  das  Halbiah  vom  .........

..  .  ..  mit  (in  Buchstaben)  ........  .  .  .  ..  Thalern  ..  .  .  .  Silber-Aein
  bei  der  Kreis  -Kommunalkasse  zu  Lublinitz.
Lublinitz,  den  ..ten  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im
Lublinitzer  Kreise.
Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren,  vom

Schlusse  des  Jahres  der  Fälligkeit  an  gerechnet,
erhoben  wird.

Provinz  Schlesien,  Kegierungebezirk  Oppeln.
Talon

zur
Kreis-Obligation  des  Lublinitzer  Kreises
II.  Serie.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Lublinitzer  Kreises  II.  Serie
Littr.  ...  ..  As  ..  ...  über  Thaler  .  .  .  ..  Prozent  Zinsen

die  .  .  .  ..  4  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Lublinitz.
Lublinitz,  den  nnnn  .  .  .  ..  18..

Die  staͤndische  Kommission  für  den  Chaufseebau  im
Lublinitzer  Kreise.

 

(Nr.  6051—6052.)  (Nr.  6052.)