Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1875.

 

Datum
bes
Gesetzes  2c.

Ausgegeben
u

1
Berlin.

Inhalt.

—

Nr.
bes
Stücks.

Nr.

des
Gesetzes.

 

1874.
30.  Dezbr.

30.  —

30.  —

30.  —

30.  —

31.  —

 

1875.
28.  Janr.

28.  —

28.  —

28.  —

28.  —
16.  April.

30.  Janr.

Jahrgang  1875.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzun
der  Hafenanlagen  zu  Aarösund  im  Kreise
Hadersleben  des  Regierungsbezirks  Schleswig
zu  erheben  sind.

Tarif,  nach  welchem  das  Fafengeld  zu  Friedrichstadt
  an  der  Eider  im  Kreise  Schleswig,
Regierungsbezirk  Schleswig,  zu.  erheben  ist.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung
der  Hafenanlagen  zu  Holtenau  an  der
östlichen  Mündung  des  Schleswig  Holsteinischen
Kanals  im  Kreise  Eckernförde,  Regierungsbezirk
Schleswig,  zu  erheben  sind.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung
der  Hafenanlagen  und  der  Dampsschiffsbrücken
zu  Tönning  im  Kreise  Eiderstedt  des  Regierungsbezirks
  Schleswig  zu  erheben  sind.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Henutu
der  Hafenanlagen  zu  Husum  im  eise
Husum  des  Regierungsbezirks  Schleswig  zu  erheben
  find.

Tarif,  nach  welchem  das  Hafengeld  zu  Rendsburg
  an  der  Eider,  im  Kreise  Rendsburg,  Regierungsbezirk
  Schleswig,  zu  erheben  ist.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung
der  Hafenanlagen  vor  dem  Christianskooge
  (Wöhrdener  Hafen),  im  Kreise  Süderdithmarschen,
  Regierungsbezirk  Schleswig,  zu
entrichten  sind.

Tarif,  nach  welchem  das  Hafengeld  zu  Glückstabt
  an  der  Elbe,  im  Kreise  Steinburg,  Regierungsbezirk
  Schleswig,  zu  erheben  ist.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgabe  für  das  Befahren
der  Schlei  zu  erheben  5

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Auflsun  der
Erfurt-Hof-Eger  Eisenbahngese

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Aenderungen  in
den  Tarifen  für  Chaussee.,  Wege.)  Damm.,
Brücken-,  Sflaster  gähr-  und  Stätteelder,

  Abgaben  von  der  Flößerei,  Schleu-6
  und  Brücken-Durchlaßgelder,  Haffen.)
  Liege  und  Krahngebühren  und
öähnliche  Abgaben  in  Folge  der  Einführung  der
Reichsmarkrechnung  vom  1.  Januar  1875.  ab.

 

 

 

 

63-66.