Benennung der Gegenstände.
16.
17.
3) Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Appretur
von Geweben:
«a)gravirt...............·..............................
Onichtgravikt.........................................
4)KkatzenundKratzenbeschläge.»...........................
c)WagenundSchlitten:
l)Eisenbahnfahkzeuge.»».................................
M andere Wagen und Schlitten mit Leder oder Polsterarbeit.
d) See- und Flußschiffe:
1) hölzen
2) eiseterrrrrnrnrn
Anmerk. zu d. 1. und 2. Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen
alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien ge-
hörige bewegliche Inventarienstücke, sowie bei den
Dampsschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den
für diese Gegenstände festgesetzten Zollsätzen.
Kalender
werden nach den, der Stempelabgabe halber gegebenen besonderen
Vorschriften behandelt.
Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus:
a) Kautschuck in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen 2c.;
Guttapercha, roh, ungereinigt oder gereinigt . ..
b) Kautschuckfcden außer Verbindung mit anderen Materialien,
oder mit baumwollenem, leinenem oder wollenem rohem (nichr
gebleichtem oder gefärbtem) Garn nur dergestalt umsponnen,
umflochten oder umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung noch deut-
lich erkannt werden können; Kautschuckplatten; aufgelöstes
Kautschccskkkkkkk