Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
  
  
t) Salz (Kochsalz, Steinsalz) einzuführen ist verboten; die Durch- 
fuhr findet nur auf besondere Erlaubniß unter den jedesmal vor- 
zuschreibenden Bedingungen statt. 
u) Syrop.“) 
V) Taback: 
1) Tabacksbläatter, unbearbeitete und Stenle.. 
2) Tabacksfabrikate: 
JRauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten Blät- 
tern oder geschnitten; Karotten oder Stangen zu Schmof 
taback, auch Tabacksmehl und Abfälllel . 
DCigarkenundSchnupftaback.......................... 
w)Thee.........................................·..·........ .. 
x)3uckek.s) 
·)DiesollsspefükZucktkuadSykopsinddukchdicVnokdaungvom2.Julilssl-(Oeseso 
Samml. S. 417.) bestimmt und betragen vom 
1) Jucker: 
) Brod- und Hut., Kandis-, Bruch= oder Uumpen= und weißer gestoßener Zuckkrr. 
b) Rohzucker und Farin (Luckermehhl))))) 
c) Rohzucker für inländische Siedereien zum Raffluiren unter den besonders vorzuschreibenden Be- 
dingungen und Kontroln .... 
  
  
2)S........·.............................·..........·...................·................ 
Auflösung-n von Zucker, welche als solche bei der Narison bestimmt erkannt werden, unterliegen dem 
vorstehend zu I. a. aufgeführten Eingangszolle für Juck
	        
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