Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

  
Benennung der Gegenstände. 
  
40. 
41. 
  
b) Rindvieh: 
1) St und Zuchtstirer 
2) K 
2Ê 22 22 2 Ê 2 22 222222222222222— 
3)Jungmeh.............·..·.............................. 
4)Kälbek.»....................·...·...................... 
Anmerk. zu b. Auf der Grenzlinie von Oberwiesenthal in Sachsen bis Schuster- 
insel in Baden werden zu folgenden ermaͤßigten Saͤtzen eingelassen: 
a) magere Ocen . . .. 
b) Zuchtstiere und KühhHHHHHHlll. 
c) Jungvieeee . .. . . ... 
c) Schweine: 
1) gemädstete und magren .. 
2) Spanferkke ###"n 
d) HLamemlnnn 
e) Anderes Schaafoieh und Ziegen .. 
Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: 
a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) 
b) Alles anden . . .. 
Anmerk. zu b. Waaren hieraus werden wie feine Lederwaaren behandelt. 
Wolle, einschließlich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen= und Biberhaare, 
sowie Waaren daraus: 
a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahllen 
b) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der 
Baumwolle, gemischt: 
1) Eiches ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefarbt; 
2) dublern gefarbt; drei= oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt 
oder gefärrtt4t4: 
c) Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder 
Metallfäden: 
1) Stickereien, Spitzen und Tülll ... .. ... . .. 
2) bedruckte Waaren aller rt4
	        
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