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Beschwerden.
3) die Beschwerde des Joseph Loöwensteiner
von Straubing wegen Verletzung verfassungsmässiger
Rechte durch Entzichung des
Bürgerrechtes und Ausweisung aus der
Stadt Straubing. S. 77.—1. 2.
Budget. (Siehe: II. Abschnitt des Abschiedes
für die Ständeversammlung).
Budget.
#. 1. Kgl. allerh. Erklärung über die den
Ständen zur Prüfung vorgelegten
Budgets
a. der General-Uebersicht des voranschlägigen
Betrags des Staatsbedarfs für Ein
Jahr der V. Finanzperiode à Conto der
Centralsonds (Beil. XUV. zum Abschiede),
b. des Budgetnachtrages (Beil. XVI.),
. der Uebersicht der Voranschläge der Kreislasten
und Kreisfonds für nothwendige
Zwecke auf Ein Jahr der V. Finanzperiode
(Beil. XVII.)
hinsichtlich der denselben zukommenden verbindenden
Kraft. S. 45.
A.
Budget für die Centralfonds.
a. Staats-Ausgaben.
58. 2. — 6. S. 16 — 47.
b. Staats-Einnahmen.
s. 7 und 8. 8. S. 47 — a4as8.
B.
Nachtrag zum Budget der V. Finanzperiode.
L S. 48 — 49.
C.
Besondere Voranschläge der Kreislasten
und Kreisfonds für nothwendige Zwecke
eines jeden Reglerungsbezirkes auf Ein
Zobt der V. Finanpperiode. §. 12.
. 49.
IVI
Budget.
D.
Anweisungen 4 Conto etwaiger Ueberschüsse
resp. Mehr. Einnahmen aus der
IV. und V. Finanzperiode.
#b# 13 — 18. S. 50 — 51.
E.
Königl. allerh. Beschlüsse auf die von den
Ständen bezüglich des Budgets geäuf.
serten, dessen Zisfer berührende Wunsche
und Anträge:
I. Wünsche und Anträge zum Centralfonds-Budget.
s#s. 19 — 25. S. 51 — 58.
. Wünsche und Anträge zu den
Voranschlägen der Kreislasten
und Kreissonds für nothwendige
Zwecke eines jeden RegierungsbczirkeS
auf Ein Jahr der
V. Finanzperiode.
ss 26 — 31. S. 58 — 61.
Budget-Nachtrag. Nachtrag zu dem Budget
der V. Finanzperiode. Hierauf bezügliche
Stelle im Landtagsabschiede. S.
48. B.
Nachtrag zu dem Budget für Ein Jahr
der V. Finanzperiode 1833. (Beil. XVI.
zum Abschiede für die Ständeversamm,
lung). S. 145 —- 150.
Bürgschaft. Siehe: Bürgschaftsleistungen.
Bürgschaftsleistungen. Cautionen ven
Beamten können nicht mittelst Bürgschaftsleistung
gestellt werden. S. 35. 5. 3.
Bundesfestungen, teutsche. Gesetz die Befreiung
der Befestigungswerke und milltärischen
Gebäude der teutschen Bundesfestungen
von den Steuern betr. S. 25 — 38.
Kgl. allerh. Sanktion dieses Gesehes.
S. 36. 5.