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für die drei besten seinw #lligten, vierschaufligten Widder:
in 38 — 4 — 2 Württemb. Duokaten;
für die drei besten seinwolligten, vierschaufligten Mutterschaafe:
in 6 — 5 — „ Wöürttemb. Dukaten;
für die drei besten Eber:
in 5 — : — 1 Württemb. Dukaten;
für die drei besten Mutterschweine:
in 4— : — 1 Württemb. Dukaten.
Niem#nd kann jedoch mehr als einen Preis für dieselbe Viehgattung erhalten.
5. 6.
Sämmtliche Preis-Bewerber haben sich am Tage vor dem Feste (::. September)
und zwar mit den Stieren, Kühen und Schaafen Vormittags neun Uhr, mit den
Merden und mit den Schweinen aber Nachmittags zwei Uhr bei dem verordneten
Schau-Gerichte zu Cannstadt einzusinden, und die oben (9.3 und 4) vorgeschriebenen
Urkunden vorzulegen.
F. 7.
An demselben Tage (2#. September) Nachmittags sier Uhr haben sich die Eigenthümer
der zum Weit-Rennen bestimmten Pferde, namentlich aber die Sigenthümer
der bei den verschledenen Partikular= Festen hiezu ausgezeichneten Pferde auf dem
Rennplah: einzufinden, die obrigkeirlichen Zeugu'sse über die inländische Abkunft ihrer
Pferde vorzulegen, und sich für das mit dem Hauptfeste verbundene Wett-Rennen
einschreiben zu lassen. »
K. 8.
Die Eigenthümer der Renn, Pferde erhalten die oben (§. 3) festgesetzte Entschädigung
für Aufenthalt und Reise-Kosten.
g. 9.
Die Rennpreise bestehen in elner Medaille und
zehen Württemb. Dukaten fär den ersten,
acht — – füar den zwelten, und
vier — — für den dritten Preis.