Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6080.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obllgationen 
der Stadt Mühlhausen, Regierungsbezirk Erfurt, zum Betrage von 
97,000 Thalern. Vom 10. April 1865. 
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Mühlhausen im Einverständnisse mit 
der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Errichtung einer 
städtischen Gasanstalt eine Anleihe von 97,000 Thalern aufnehmen und zu 
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt- 
Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemaßheit des §F. 2. des Ee- 
setzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs-= 
verpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur 
Ausstellung von sieben und neunzig Tausend Thalern Mühlhausener Stadt- 
„Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 
144 Apoints A. über je 500 Thaler = 72,000 Thaler, 
250 I B. 1 * 100 2 — 5,000 - 
— · 
394 Apoints — 97,000 Thaler 
auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der 
Glbiger unkündbar, nach dem beigefügten Amortisationsplane durch Aus- 
loosung mit mindestens zwei Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung 
der durch die Tilgung ersparten Zinsen und des künftigen Reinertrages der 
Gasanstalt, soweit solcher die planmäßigen Zins= und L#lpungstemhte etwa 
übersteigt, innerhalb längstens 29 Jahren zu amortisiren sind, mit Vorbehalt 
der Rechte Dricter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch 
den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr- 
leistung Seitens des Staates zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 10. April 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
(r. 6060) Pro-
	        
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