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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt.
(Stadtwappen.)
Mühlhausener Stadt-Obligation
Littr. ..... As .....
über Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des Allerhoͤchsten Privilegiums vom ........... .... zur Auf-
nahme einer Schuld von 97,000 Thalern Behufs Herstellung einer siädtischen
Gasbeleuchtungs-Anstalt ermächtigt, bekennt sich der unterzeichnere Magistrat
Namens der Stadt Mühlhausen durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vo .
Thalern Preußisch Kurant, welcher Betrag an die Stadt gezahlt worden und
mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 97,000 Thalern geschieht vom
1. Oktober 1866. ab allmälig in Gemäßheit des festgestellten Tilgungsplans aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent
jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten Schuldverschreibun-
gen; auch verpflichtet sich die Stadtgemeinde Mühlhausen, zur Tilgung noch die
Ueberschüsse, welche die Erträge der qu. Gasanstalk über die MVerriebsausgaben und
die planmäßigen Verzinsungs= und Tilgungsbeiträge etwa gewähren werden,
zu verwenden.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in dem Monate April jeden Jahres
und beginnt im April 1866. Die Stadtgemeinde behält sich jedoch das Recht
vor, die zu tilgenden Obligationen anstatt der Ausloosung aus freier Hand zu
erwerben, sowie den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verslärken.
Die ausgeloosten oder durch Ankauf zur Tilgung kommenden Schuld-
verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und
Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent-
lich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt zweimal vor dem Jahlungstermine, näm-
lich in den Monaten Mai und September, im öffentlichen Anzeiger des König-
lich Preußischen Staats-Anzeigers, im Amtsblatte der Königlichen Regierung zu
Erfurt und in dem Mühlhausener Anzeiger. Sollte eines dieser Blatter ein-
gehen, so wird von dem Magistrate mit Genehmigung der Königlichen Regierung
ein anderes subslituirt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjchrigen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an
gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Preußisch Kurant verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kämmereikasse zu Mühlhausen in der nach dem Eintritt des Füälligkeits=
termins folgenden Zeit. Mi
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