Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
Benennung der Gegenstände. s »si- 
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Schreibfebern, metallene, mit Ausnahme ber 
goldenen und silbemen. 100 Fra. — Cts. 100 Frs. —.Cts. 
Kleine Gegenstände von Stahl, als Perlen, 
Schiebringe, Brochen) Fingerhüht. .25 — 2 20 „ — 
Wirthschaftsgeräthe und anderenlcht namentlich 
aufgeführte Gegenstände von reinem Stahl 40 — " .32 „ — „ 
Angelhaken aller #0nnt . ... 50 — = 50 „ — „ 
Messerschmiedewaaren aller C0t 20 pet. vom! Werthe, au 15 pct. 
Instrumente, chirurgische, mathematische, w — valJCUUattIscScbckMäßigt 
kalische,chemische(füdLabotatorlen) Frei Frei 
Handels-Waffen: 
blanke Wassen . 40 Frs. — Cts. 40. FrS. — Cts. 
Feuerwaffen .. 42 240 — 7 240 7 
vVerschiedene Ketalle: 
Werkzeuge von Schmiedeeisen, verstählte, mit oder 
ohne Hft:: 18. — „ 15 : — „" 
Waaren von Guß= und Schmiedeeisen nicht polirt), 
sofern das Gewicht des Schmiedeeisens weniger 
als die Hälfte des Gesammtgewichts ausmacht „. 4 „ 50 „„ 
Waaren von Guß= und Schmiedeeisen, nicht polirt, 
sofern das Gewicht des Schmiedeeisens die Hälfte 
oder mehr des Gesammtgewichts ausmacht 10 „ — (8 . — 1 
Waaren von Guß- und Schmiedeeisen) polirt, 
emalllirt oder lackirt, auch mit unwesentlichen 
Verzierungen von Schmiedeeisen, Kupfer, 
  
  
Messing oder Staohll. 15 — ½ 12 — 9 
Metalltücher von Eisen oder Staoall 15 — „ 10 „ — 1 
Duuckwalzen von Kupfer oder Messing,) gravirt 
oder nicht .. 6 15 T —227 15 "./7 — 15 
Kupferschmiedewaarnen 
Tücher von Kupfer oder Messingdraat Ü 
Gegenstände der Kunst, Zlerrathen und alle übrigen 25° — „" 20 — "" 
Waaren aus relnem dder mit Zink oder Zinn 
legirtem Kupfer 
Zinkwaaren aller Ärt. 10 — „ ———— 
(Nr. 6084.)
	        
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