Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstaͤnde. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Parfümerien: 
alkoholhaltige 
andere 
Ser. §½5m5 
Cichorien, geröstet oder gemahlen 
Lichte aller Art 
Hausenblaasssenss 
Mineralwasser, natürliches und künstliches, ein- 
schließlich der Krüge 
Papier aller Art 
Pappe in Tafeln jeder Art 
Waaren aus Pappe) Steinpappe und Papiermaché 
Gegenstände für Sammlungen, welche nur für 
die Wissenschaft oder wegen ihrer Seltenheit 
Interesse darbieten 
Statuen: 
moderne) in Marmor oder anderen Steinarten 
von Metall) wenigstens in natürlicher 
Größe 
EIIEIIIIIIIIIIIIE 
.. 224 
Spielzeug 
Korbflechterwaaren 
Regen- und Sonnenschirme 
Besen, gewöhnlichee . . . . ... 
Eichen · und Nußbaumholz 
Erdharze jeder Art 
Staͤrke 
Schwefel, roh , gereinigt oder sublmurt 
III Fabrikation 
Spielkarten 
Stricke und Tauvderrykyk. 
  
wie Alkohol. 
10 Frs. 
5.5 
5 „ 
10 pCt. des Werthes. 
40 Frs. 
Frei 
10 Frs. 1! 8 Frs. 
10 pCt. des Werthes. 
Frei 
10 pCt. bes Werthes. 
Frei 
1 Frs. 50 Cts. 
Frei 
6 Frs. 
15 pCt. des Werthes. 
15 Frs. 
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und dem heut unterzeichneten Handels-Vertrage zwischen 
dem Zollverein und Frankreich beigefügt. 
Berlin, den 2. August 1862. 
Philipsborn. 
Delbrück. 
(Nr. 6064.) 
La Tour d 'Auvergne. 
de Clercg. 
52“
	        
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