Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Zollsätze.

 

Benennung  der  Gegenstaͤnde.  82.  TSESTTN6.

 

Thlt.  Sgr.  Thlr.  Sgr.  Thlr.  Sgr.hlr.gr.
r.  X.  .  X.  E.  Xr.  .

 

Feine  Galanterie-  und  Quincaillerie-Waaren  (Herrenund
  Frauenschmuck,  Toiletten=  und  sogenannte
Nippestischsachen  u.  s.  w.)  aus  unedlen  Metallen,
jedoch  fein  gearbeitet  und  entweder  mehr  oder
weniger  vergoldet  oder  versilbert  oder  auch  vernirt,
oder  in  Verbindung  mit  Alabaster,  Elfenbein
Email)  Lava,  Perlmutter)  Schildpatt)  Achat
und  ähnlichen  Steinarten,  unechten  Steinen  oder
auch  mit  Schnitzarbeiten,  Pasten)  Kameen,
Ornamenten  in  Metallguß  und  dergleichen;  Regenund
  Sonnenschirme,  Fächer,  überhaupt  alle  zur
Gattung  der  Kurzen-)  Ouincaillerie=  oder  Galanteriewaaren
  gehörigen)  nicht  besonders  tarifirten
Gegenstände;  ingleichen  Waaren  aus  Gespinnsten
von  Baumwolle)  Leinen,  Seide)  Wolle)  welche
mit  Bein  (einschließlich  Elfenbein  und  Fischbein),
Eisen)  Glas)  Holz,  Horn)  Leder,  Ledertuch
(leather-clot.))  Messing)  Papier,  Pappe
Porzellan,)  Stahl  oder  Thonwaaren  verbunden
und  nicht  besonders  tarisirt  sind,  z.  B.  Knöpfe

auf  Holzformen  u.  dl.  25  .  ·  .15.
43  45  .  .2615
Bürstenbinderwaaren:
grobe  in  Verbindung  mit  Holz  oder  Eisen  ohne
Politur  und  Lacckkk  ...  2  .
Z  30

feine,  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien
(mit  Ausnahme  von  edlen  Metallen,  echt
vergoldetem  oder  versäbertem  Metall,  Schildpatt,
  echten  Perlen,  Korallen  oder  Steinen)

#