Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung  der  Gegenstände.

Maaßstab
der

Verzollung.

Zollbetrag.


 

Kr.

 

4

 

Thiere  und  thierische  Producte.

Fische,  *  und  andere  Wasserthiere:

a)  Fische,  frische,  sowohl  lebend  als  geschlachtet,  dann
Fluß  und  Bachkrebse,  frische,  Schnecken,  Biber,
Ottern,  Frösbhee  .  ..

b)  Fische  (mit  Ausnahme  der  Heringe,  Cospettoni,  Saracche,
  Scoranze  und  Stockfische),  gesalzen,  getrocknet,
geräuchert,  in  Meerwasser  eingelegt  (marinirh)

Schlacht=  und  Jugvieh:
a)  Ochsen  und  Stiierrrr  .  .  .  ...
b)  KHüHttteee

Hammel

e)  LKälber  k5  Schaafvieh  (mit  Ausnahme  der  Hammel)  und
Ziegenvhheee  ..  .  ...

s)  Schweine  (einschlüssig  der  Spanferkel  von  mehr  als
20  Jollpfudhhyg

8)  Spanferkel,  nicht  mehr  als  20  Jollpfund  im  Gewichte

Anmerkung  zu  den  Pos.  4  a  bis  g.  Schlachtvieh  im  getödteten
Zustande)  selbst  noch  a#  der  Haut  und  den  Eingeweiden
  versehen,  ist  wie  Fleisch  zu  behandeln.

h)  Pferde  und  Füllen  .  .  .  ...p

Anmerkung,  Füllen,  welche  der  Mutter  folgen,  sind  frei.
Bienenstöcke  mit  lebenden  Bienen,  Geflügel  aller  Art,  Wildpret,
kleines  (Hasen  und  Kaninchen),  Wildpret,  großes,  lebendes.

Thierische  Producte:

a)  Felle  und  Häute,  folgende:  Rinds.  (d.  i.  Bison.,
Büffel.,  Kalbs.,  Kuh.,  Ochsen.,  Stier-  und  Terzen.),
PBerde  (auch  Falen=  Maulesel.  und  Maulthier.),  Esel-,

Kameel.,  Hunds,  Dachs.  )  Schwein.,  Gems-,  Hirsch-,

Reh.,  Clenthier.,  Rennthier,  Flußpferd-  und  Rhioceroshäute,
  dann  gemeine  Schaaf  (auch  Schöps.,  Sterb.
ling.,  Lamm-)),  gemeine  Jiegen-  (auch  Bock,  und  Kitzen.),
Hasen,  und  Kaninchenfelle  und  Fischhäute,  roh

b)  Haare  aller  Art,  roh,  und  zubereitet,  d.  i.  gehechelt,
gesotten  oder  gefärbt  (auch  gebeizt),  auch  in  Lockenform
gehegt,  Bersen  Bettfedern,  Federkiele,  roh  und  zugerichtet
  (Schreibfedern),  und  unzubereitete  Schmuckfedetn

 

1  Zrr.

 

frei

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