Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
12.
13.
14.
schlemmt, Kreide, weiße und schwarze, roh, ungeschnitten
und geschlemmt, Garten. und Moorerde
Anmerk. Steinmegarbeiten, gemeine, z. B. Thür= und Fensterstöcke,
Säulen und Säulenbestandtheile) Rinnen, Röhren, Tröge
u. dgl., ungeschliffen) mit Ausnahme jener aus Alabaster
und Marmor, werden den behauenen Steinen beigezählt.
b) Schiefertafeln (auch in Holzrahmen der Posit. 33 g.),
Schiefergriffel (nicht bemalt oder angestrichen oder mit
anderen Materialien in Verbindung), Schieferpapier und
Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen Materialien,
Kreide und Rothstein, geschnitten, Bimsstein, geformt,
Bimsstein., Glas-, Sand= und Schmirgelpapier, Bimsstein-
und Schmirgeltcccssg-= . . . ..
V. Arzenei-, Parfümerie-, Farb-, Gerb= und
chemische Hülfsstoffe.
Oele, ätherische:
a) Bernstein.) Hirschhorn-, Kautschuck-, Lorbeer., Ros-
marin und Wachholdr .. . ...
b) Oele, ätherische, d. i. alle mit Ausnahme der vor-
stehend unter a. und der unter Pos. 14. genannten
ätherischen Oele, dann parfümirte Essige, Fette und Oele,
alle diese Gegenstände in Behältnissen von mehr als #
Nied.-Oesterr. Maß .. . . .. . . . . . ..
Anmerk. Kommen die unter a. und b. genannten Essige, Fette und
Oele in Behältnissen don # Nied.-Oesterr. Maß vder darunter
bart 0 sind sie als Parfümeriewaaren) Pos. 42c. zu be-
andeln. “
Farbwurzeln, gemeine, gemahlen und ungemahlen, als: echte
und falsche Alkanna, Curcumä, Krapp, dann Waid, Wau,
Saflor, Färbeginster, Kermeskörner.
Berberitzenholz und Wurzeln, Gelbholz (Fustik), weiße See-
blumenwurzeln, Ouercitron, Gerberlohe und Gerberrinde (b. i
von Virken, Eichen, Fichten, Tannen, Roßkastanien, Ulmen,
Weiden, Erlen), Summach, Eicheln und Eichelhülsen (Vallo-
nea), Knoppern (Eckerdoppern), auch Knoppernmehl, Gall-
öpfel
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a) Harz, gemeines (als: weißes, gelbes und schwarzes,
Jahrgang 1665. (Nr. 617.)
1 Ztr.
76
Zoll-
betrag.
M. Ar.
frei
— 75
3—
5—
frei