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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zoll-
betrag.
Fl.
Kr.
28.
29.
30.
Wachstuch, Wachsmousselin, Wachstafft und Gewebe, mit
Kautschuk oder Guttapercha überzogen u. s. w.:
a) Wachstuch, grobes, d. i. Wachspackleinwand, unbedruckte,
und Asphaltleindadd . ...
hb) Wachstuch, feines, d. i. alles andere, auch Wachs-
mousselin, Malertuch, Ledertuch und Wachstafft
e) Gewebe, mit Kautschuk oder Guttapercha überzogen
oder getränkt oder durch Zwischenlagen aus jenen Harzen
verboden
Anmerk. zur Klasse VIII. Stickereien) Kleidungen und Puptz
waaren, und Waaren aus Webe- und Wirkmaterialien in Ver-
bindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase sind in dieser
Klasse nicht begriffen.
IX. Waaren aus Borsten, Bast, Binsen, Gras,
Schilf, Span, Stuhlrohr und Stroh, so wie
Papier, 2 Papier-, Leder-, Gummi- und
Kürschnerwaaren.“
Bürstenbinder · und Siebmacherwaaren:
a) Waaren aus Borsten und Abstauber aus ungefärbten
Federn, beide auch in Verbindung mit Holz und Eisen,
und fertige hölzerne Siebe mit Böden von Holzgeflecht
oder Eisendraht, auch Hocgsiebböden, „wæeder gebeizt,
lackirt, gefirnißt, gefärbt, noch polirt .. . .. . ...
b) Andere, als die unter a. genannten, auch in Verbin.
dung mit anderen Materialien, insofern sie durch diese
Verbindung nicht unter die kurzen Waaren und die
Waaren der Pos. 32 g. fallen. Auch gehören hieher
Haarpinsel, Abstauber aus gefärbten Federn, Frottir.
und Pferdebürsen ..
Bast., Binsen., Gras., Schilf', Span., Stuhlrohr, und
Strohwaaren:
a) Fußdecken und Matten (Wagendecken u. dgl.) von Bast,
Binsen, Gras, auch Seegras, Schilf und Stroh, un-
gefärbt, auch Bürsten und Besen aus Binsen, Gras,
Schilf, Heidekrautwurzeln oder Reiestroh dann Stuhl.
rohr, roh, gespalttn . . ...
(Nr. 6107.)
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