Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

  
  
  
  
Maahstabs Zoll 
½½. Benennung der Gegenstände. „„ber betrag. 
1 »- -.«--«.·-;-.-,l.«.-,.-,-,!I-««";",- 
.JL5’ Verzollung. — 
gl. Kr 
b) Fourniere und Parquetten, uneingelegte, Kork,Platten, 
Scheiben, Stöpseln und Sohllen Sr. 75 
l 
c).Jölze1-n"csHausgetäthc.(Meubles),eiitgklcgtcPärquctk 
ten, sowie alle unter u. und b. begriffene Waaren autz j 
Holz in Verbindung mit Bast.) Binsen-, Schilf', Stuhll= 
rohr., Stroh. und Korbflechterwaaren, Eisen (mit Aus. D 
nahme n es polirten Stahles), Messing oder gemeinem Leder 
oder Festerglas in seiner natürlichen Farbe, auch (mit oder 
ohne diese. Verbindungen) gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackirt 
oder polirt, ferner Fischbein, gerissenes 2. 150 
d) Feine Korbflechterwaaren und Spielzeug (alle nicht unter D 
a. begriffene), hölzerne Hänguhren und Uhrkästen, Kamm- · 
Inacherrbaarenxmit-scinem’gold-odcrflbckhältiganack s-«i 
überzogcne-Arbeiten,feineSchnitzsundDrcchslcrwaarcm« « 
dann eingelegte Fourniere, auch auf einer Seite mit s- 
l 
l 
  
PapicrioderWebctvaarcnbelegtodcrgepreßt,Boulcs 
arbeiten, Holzbronze, sowie überhaupt alle nicht unter 
a.) b. und c. begriffene Holzwaaren 
Beinwaaren, nicht unter anderen Positionen benannte; 
alle diese Gegenstände auch in Verbindung mit 
anderen. Materiallen, insofern sie dadurch nicht unter 
die kurzen Waaren oder die Waaren der Pos. 32 g. 
fallen; cgepolsterte Meubles (mit oder ohne Ueberzug). 6 12— 
1 
34.Glas und Glaswaaren: 
a) Spiegelglas, rohes ungeschliffenes, Glasmasse, sowie 
Glarkören. und Glasstängelchen, ohne Unterschied der 
Farbe (wie solche zur Perlenbereitung und Kunstglas. * I 
bläserei gebraucht werden), auch Email- und Glasurmasse * — 
5b) Weißes Hohlglas, ungemustert, ungeschlissen, unab. " 
geriebel, ungepreßt, oder nur mit abgeschliffenen oder 
eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Nändern, ferner " 
Fenster und Toafelglas in seiner natürlichen Farbe « 
(grün, halb- und ganfeweif) - 150 
Jc) Glas, gepreßtes, geschlisfenes, abgeriebenes, geschnittenes 
gemustertes, massives, Glasbehänge zu Kronleuchter " 
I Glasknxsplfy Glaskorallen, alle diese Gegenstände une E 
fäerbt, asperlen, Glasschmelz, Glastroprfenn.. 4— 
(Tr. uop) 77= " 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.