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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler-
duß.
Thlr.g.
nach dem
52# -Gulden-
Fuß.
#
23.
S
24.
25.
E
26.
—2
2) Ruͤckstände, feste, von der Fabrikation fetter
Oele, auch gemahllen
Papier und Pappwaaren:
a) Graues Lösch- und Packpapier, Pappdeckel,
Preßspäne, künstliches Pergament) Papier zum
Schleifen oder Poliren (auch Bimsstein= und
Schmirgeltuch)) Schieferpaprirr ..
b) Ungeleimtes ordinaires (grobes graues, halb.
weißes und gefärbtes) Paprir
JP) Alles andere, auch lithographirtes, bedrucktes
oder linürtes, zu Rechnungen, Etiketten,
Frachtbriefen, Devisen 2c. vorgerichtetes Papier;
Malerpappe; Papiertapeten; Waaren aus Pa-
pier, Pappe oder Pappmasse (mit Ausnahme
der Spielkarten)) Formerarbeit aus Steinpappe,
Asphalt oder ähnlichen Stosfrn
4) Waaren aus den vorgenannten Stoffen in
Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren
(Allg. Anm. 2) falllen
Parfümeren
Anmerk. Wenn die inneren Umschließungen, in welchen
die Waare eingeht, für sich höher belegt sind,
als die letztere, so wird dieser höhere Satz
erhoben.
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, ge-
fütterte Decken, Pelzfutter und Besätze u. dgl.
b) Fertige, nicht überzogene Schaafpelze, des-
gleichen weißgemachte und gefärbte, nicht ge-
fütterte Angora= oder Schaaffelle, ungefütterte
Decken, Pelzfutter und Besze
Seidenwaaren, gemischte, d. i. Waaren
aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit
Baumwolle, Leinen oder Wolle, jedoch mit
Ausnahme der Blonden und Spitzen .
18tr.
thr.
18tk.
1 Ztr.
1 Srr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1Ztr.
frei
22
30
frei
523
38880
100
520