Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Ver- 
zollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30-Thaler- 
duß. 
Thlr.g. 
nach dem 
52# -Gulden- 
Fuß. 
# 
  
23. 
S 
24. 
25. 
E 
26. 
—2 
  
2) Ruͤckstände, feste, von der Fabrikation fetter 
Oele, auch gemahllen 
Papier und Pappwaaren: 
a) Graues Lösch- und Packpapier, Pappdeckel, 
Preßspäne, künstliches Pergament) Papier zum 
Schleifen oder Poliren (auch Bimsstein= und 
Schmirgeltuch)) Schieferpaprirr .. 
b) Ungeleimtes ordinaires (grobes graues, halb. 
weißes und gefärbtes) Paprir 
JP) Alles andere, auch lithographirtes, bedrucktes 
oder linürtes, zu Rechnungen, Etiketten, 
Frachtbriefen, Devisen 2c. vorgerichtetes Papier; 
Malerpappe; Papiertapeten; Waaren aus Pa- 
pier, Pappe oder Pappmasse (mit Ausnahme 
der Spielkarten)) Formerarbeit aus Steinpappe, 
Asphalt oder ähnlichen Stosfrn 
4) Waaren aus den vorgenannten Stoffen in 
Verbindung mit anderen Materialien, soweit 
sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren 
(Allg. Anm. 2) falllen 
Parfümeren 
Anmerk. Wenn die inneren Umschließungen, in welchen 
die Waare eingeht, für sich höher belegt sind, 
als die letztere, so wird dieser höhere Satz 
erhoben. 
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, ge- 
fütterte Decken, Pelzfutter und Besätze u. dgl. 
b) Fertige, nicht überzogene Schaafpelze, des- 
gleichen weißgemachte und gefärbte, nicht ge- 
fütterte Angora= oder Schaaffelle, ungefütterte 
Decken, Pelzfutter und Besze 
Seidenwaaren, gemischte, d. i. Waaren 
aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit 
Baumwolle, Leinen oder Wolle, jedoch mit 
Ausnahme der Blonden und Spitzen . 
  
18tr. 
thr. 
18tk. 
1 Ztr. 
1 Srr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1Ztr. 
  
frei 
22 
30 
  
  
frei 
523 
38880 
100 
520 
 
	        
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