Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 636 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Obligation 
des Kreises Pr. Friedland 
Littr. ..... M .... 
II. Serie 
uͤber ............ ... . . ... Thaler Preußisch Kurant. 
A# Grund des unten beslctigten Kreistags-Beschlusses vom 
8. März 1865. und des Allerhöchsten Privilegiums vom rn 
wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt sich die ständische 
Kommission des Kreises Pr. Friedland Namens des Kreises durch diese, für 
jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu 
einer Darlehnsschuld von.. Thalern, in Buchstaben Thalern 
Preußisch Kurant nach dem gesetzlich bestehenden Münzfuße, welcher Betrag an 
den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozentk jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von dreißig Tausend Thalern geschieht 
vom Jahre 1866. ab allmalig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tügungs- 
fonds von wenigstens Eintausend Thalern jährlich, unter fawachs der Zinsen 
von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos besiimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem 
Monate Juni jeden Jahres. Der Ardis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstairken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, 
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanm gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor 
dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staats-Anzeiger, dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Königsberg und dem Friedländer Kreisblatte. 
Bis 4 dem Tage, wo solchergestalt das Kapltal zu entrichten ist, wird 
es in halbjdhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 2. Juli, vom Jahre 1866. 
ab gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Räck- 
gebe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Domnau, sowie bei einem von der ständischen 
(Nr. 6113.) Kom-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.