Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 637 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königoberg. 
Erster (bis ..) Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Pr. Friedländer Kreises 
Littr. .... . —m——— 
II. Serie 
uͤber . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über.. Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses „Zinsfübons empfängt gegen dessen Rückgabe 
am trt n ... d späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Haitsahr“ vom bis mit (in Buch- 
staben) Thalern .. .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Domnau. 
Domnau, den . .ten ... .... . . .. 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kommission des Pr. Friedländer Kreises. 
(Namen.) 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fäligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. 
Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit dettern oder 
Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namens- 
Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
Johrgang 1865. (Nr. 6113—06114.) 83 Pro-
	        
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