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(Nr. 6117.) Allerhoͤchster Erlaß vom 22. Mai 1865., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
zur Verbindung der Städte Neisse und Münsterberg in der Richtung von
Kamnig über Gauers, Kolonie Tschiltsch, Mahlendorf und Perschlenstein
bis zur Neisse-Grottkauer Kreisgrenze.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß
der vom Kreise Grottkau, im Regierungsbezirk Oppeln, beschlossene und durch
Meinen Erlaß vom 10. März 1863. genehmigte chausseemäßige Ausbau der
Straßenlinie zur Verbindunz der Staddte Neisse und Münsterberg nicht in der
in dem gedackten Erlasse sub 3. angegebenen Richtung, sondern in der Richtung
von Kamnig über Gauers nach der Kolonie Tschiltsch bei Starrwitz vorbei über
Mahlendorf nach Perschkenstein bis zur Neisse-Grottkauer Kreisgrenze ausge-
führt werde, bestimme Ich hierdurch, daß das dem Kreise Grottkau durch
Meinen anderweitigen Erlaß vom 10. März 1863. (Gesetz-Samml. S. 157.)
für diese Chaussee verliehene Expropriationsrecht, sowie die ertheilten sonsligen
Rechte dem Kreise für die gedachte Straße in der durch Meinen Erlaß vom
heutigen Tage abgeänderten Richtung zusteben sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 22. Mai 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und offentliche Arbeiten.
(Nr. 6117—118) 88“ . (Tr. 6118.)