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(Nr. 5994.) Allerhöchster Erlass vom 5. Dezember 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vonechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer Chaussee
bei Freckenhorst, in den Kreisen Münster und Warendorf, sowie einer Gemeinde-Chaussee
von Münster über Roxel und Havixbeck nach Billerbeck,
in den Kreisen Münster und Coecfeld, an dle Gemeinden Wiegbold-Wolbeck
und Kirchsplel Wolbeck, sowie an die Gemeinden Ueberwasser, Rorxel,
Havirbeck und Kirchspiel Billerbeck.
N./°en Ich durch Meinen Erlatz vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee
von Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer Chaussee
bei Freckenhorst, in den Kreisen Münster und Warendorf, sowie einer Gemeinde-Chaussee
von Münster uber Norel und Havirbeck nach Billerbeck, in
den Kreisen Münster und Coesfeld, genehmigt habe, verleihe Ich bierdurch
den Gemeinden Wiegbold-Wolbeck und Kirchspiel Wolbeck, sowie den Gemeinden
Ueberwässer, Rorel, Havirbeck und Kirchspiel Billerbeck das Expropriationsrecht
für die zu den Chausseen von Munster nach Wolbeck und von Münster nach
Billerbeck erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will
Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld -Tarifê, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseeeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Toaosserpollhei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 5. Dezember 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5995.)