Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 766 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises 
Litir. . . ... M .... uͤber .. . . . .. Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber . . . .. Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons mptanst gegen dessen „RNückgbe in 
der Zeit vom.e.... bi.. sp............ und 
spaͤterhin die Zinsen der ruarhbbenunn Kres- bligation für“ das Snn vom 
........ b......Imt(tnBuchsiaben)..........ThMiser- 
groschen bei der Kreis- Kommunalkasse , Krigsberg. 
Königsberg, denn..... 
Die ständische Kreiskommission ! den Bau der Chausseen von 
Schmeckenkrug nach Schaaken und vom Wangen-Görker 
Kreuzwege nach Neuendorf im Königsberger Landkreise. 
Dieser Zinskupon ist ungälig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit 
ab gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt, sofern nicht rechtzeitig Widerspruch 
dagegen erhoben ist, gegen dessn Ruͤckgabe zu der Obligation des Koͤnigs- 
berger Landkreises Littt. .. uͤber ... . ... Maler“ à .. . .. Prozent 
Zinsen, die . .“ Serie Zwätupen für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
FKeis-Kommunalfasse zu Königsberg. 
Königsberg, den n. 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Bau der Chausseen von 
Schmeckenkrug nach Schaaken und vom Wangen-Görker 
Kreuzwege nach Neuendorf im Königsberger Landkreise. 
  
(Tr. 6128.)
	        
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