Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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licher Beziehung abgeändert würden, so treten auch die betreffenden Bestimmun- 
gen der gegenwärtigen Uebereinkunft wieder außer Kraft. 
Zur Urkunde dessen ist Königlich Preußischer Seits die gegenwärtige 
Ministerial-Erklärung ausgefertigt und solche mit dem Koniglichen Insiegel 
versehen worden. 
Carlsbad, den 17. Juli 1865. 
Der Königlich Preußische Präsident des Staatsministeriums 
und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. 8S.) v. Bismarck-Schönhausen. 
  
Versehende Ministerial-Erklaͤrung wird, nachdem sie gegen eine uͤberein- 
stimmende Erklärung des Königlich Württembergischen Ministeriums der aus- 
wärtigen Angelegenheiten vom 1. Juli d. J. ausgewechselt worden, hierdurch 
zur böffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 17. Juli 1865. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
v. Thile. 
  
MRedigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober, Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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