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r. 6158.) Allerhschster Erlaß vom 26. Juli 1865., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Polkwitz nach Parchau, zum Anschluß an die Hainau-Kotzenau-
Parchau-Neusorger Chaussee, an die Stadtgemeinde Polkwitz im Regierungs-
bezirk Eiegnitz.
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von der Stadt-
gemeinde Polkwitz, im Regierungsbezirk Liegnitz, beschlossenen chausseemäßigen Aus-
au der Straße von Polkwitz nach Parchau zum Anschluß an die Hainau-
Kotzenau-Parchau-Neusorger Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
der Stadtgemeinde Polkwitz das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaufsee-
bau= und Um#erhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
Ich der genannten Stadtgemeinde gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegel-
des nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden Pieuhe
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verlelhen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehangten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Srase zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Gastein, den 26. Juli 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6159.)