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(Nr. 6166.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1865., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Eisleben nach dem dortigen Bahnhofe der Halle-Nordhausener Eisenbahn.
N.- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Eisleben im Mansfelder Seekreise des Regierungsbezirks Merseburg nach
dem dortigen Bahnhofe der Halle-Nordhausener Eisenbahn genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch der Stadt Eisleben datz Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Auch
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kemtniß zu bringen.
Gaslein, den 14. August 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Böreau des Staats-Ministeriums.
Berlla, gebrudt in ber Königlichen Seheimen Ober - Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).