Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6166.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1865., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Eisleben nach dem dortigen Bahnhofe der Halle-Nordhausener Eisenbahn. 
N.- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
von Eisleben im Mansfelder Seekreise des Regierungsbezirks Merseburg nach 
dem dortigen Bahnhofe der Halle-Nordhausener Eisenbahn genehmigt habe, 
verleihe Ich hierdurch der Stadt Eisleben datz Expropriationsrecht für die zu 
dieser Chaussee erforderlichen Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Auch 
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kemtniß zu bringen. 
Gaslein, den 14. August 1865. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Böreau des Staats-Ministeriums. 
Berlla, gebrudt in ber Königlichen Seheimen Ober - Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker).
	        
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