— 909 —
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gebrigen Zinskupons der spateren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreigig Jahren nach
dem Nückzagkungslermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjé4hren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnun Theil I.
Tirel 51. S. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Pillkallen.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjahrigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darchur, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an-
gemelderen und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zwanzig halbjährige Zinskupons bis
zum Schlusse des Jahres. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden
Zinskupons auf fünfjährige Perioden 94#ihrgehen
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommu-
nalkasse zu Pillkallen gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-Serie bei-
gedruckten Talons. Wein Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Villkallen, den ..ten . . . . .. 186.
Die ständische Kommission für die Chaufseebauten im
Pillkallener Kreise.
(r. 6160.) Pro-