Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6281.) Statut fuͤr den Bitterfelder Deichverband. Vom 5. Maͤrz 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Besitzer der in den 
Niederungen der Mulde, des Lober und der Leine belegenen Grundstücke, des- 
leichen die Besitzer aller übrigen in denselben Flußniederungen oberhalb und unter- 
halt der Berlin-Casseler Ghansee auf dem linken Ufer der Mulde liegenden 
Grundstücke Behufs der gemeinsamen Herstellung und Unterhaltung von Deichen 
gegen die Ueberschwemmungen der Mulde, des Lober und der Leine zu einem 
Deichverbande zu vereinigen, und nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung 
der Betheiligten erfolgt ist, genehmigen Wir 28 auf Grund des Gesetzes 
über das Deichwesen vom 28. Januar 1848. 69. 11. und 15. (Gesetz-Samml. 
vom Jahre 1848. S. 54. ff.) die Bildung eines Deichverbandes unter der 
Benennung: 
„Bitterfelder Deichverband“,. 
und ertheilen demselben nachstehendes Statut. 
g. 1. 
Umsang und In den oben bezeichneten Niederungen des linken Mulde-Ufers, des 
Iare#ro Deis· Lober und der Leine werden die Eigenthuͤmer aller eingedeichten oder noch ein- 
zudeichenden Grundstuͤcke, welche ohne Verwallung biohe erfahrungsmaͤßig der 
Ueberschwemmung unterlegen haben oder bei einem Wasserstande von 7 Fuß 
4 Zoll an dem Pegel der Bitterfelder Muldebrücke der Ueberschwemmung unter- 
liegen würden, zu einem Deichverbande vereinigt. 
Dieser Verband hat seinen Gerichtsstand bei dem Kreisgerichte in Delitzsch. 
KS. 2. 
Dem Verbande liegt es ob, nach Maaßgabe des vom Kreisbaumeister 
Gebauer in Delitzsch am 1. Januar 1865. aufgestellten Regulirungsplanes 
unter Beobachtung der bei der Revision gemachten Zusätze und Aenderungen: 
1) einen Deich gegen die Mulde herzustellen, welcher an der Berlin-Casseler 
Chaussee und zwar unweit des linksseitigen Stirnpfeilers der sogenannten 
grünen Eichenbrücke beginnt und sich von da ab in ziemlich gerader 
Richtung bis zum Damme der Berlin-Anhaltschen Eisenbahn hinzieht, 
wo er 6% 10 Ruthen vom linksseitigen Stirnpfeiler der Mulde-Strom- 
brücke entfernt an diesen Eisenbahndamm anschließt. Die Linie ist von 
obenher roth punktirt und dann mit drei rothen Linien auf der Karte 
des Bauführers Naumann von dem betreffenden Muldethale de 183 
aufgezeichnet; 
2) den unterhalb der grünen Eichenbrücke quer vorliesenden Damm a. c. g. 
welcher den direkten Absluß des durch diese Brücke strömenden Hoch- 
wassers
	        
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