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(Nr. 6315.) Allerhoͤchster Erlaß vom 9. April 1866., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen
im Saatziger Kreise des Regierungsbezirks Stettin: 1) von Stargard über
Augustenhoff und denz bis zur Naugarder Kreisgrenze in der Richtung auf
Massow; 2) von Freienwalde bis zur Naugarder Kreisgrenze in der Richtung
auf Daber; 3) von Nörenberg nach Freienwalde; 4) von Jakobshagen
über Bahnhof Trampke bis zur Chaussec von Freienwalde nach Stargard.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straßen im Saatziger Kreise, Regierungsbezirk Stettin: 1) von
Stargard über Augustenhoff und Lenz bis zur Naugarder Kreisgrenze in der
Richtung auf Massow; 2) von Freienwalde bis zur Naugarder Kreisren e in
der Richtung auf Oaber; 3) von Nörenberg nach Freienwalde; 4) von Jakobs-
hagen über Bahnhof Trampke bis zur Chaussee von Freienwalde nach Stargard
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Saatziger Kreise das Expro-
priationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäáßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Beslimmungen auf den Staats-=
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. April 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).