Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

Schema B. 
Zinsschein MÆW 
über 
..... Thlk...SgI-.»Pf.,schreibeThalek:c. 
der Tilsiter Stadt-Obligation 
III. Emission . .... uͤber .. ... Thaler. 
Inhaber dieses empfängt am. -e 18. die halbjährigen Zinsen 
der Stadt-Obligation Ar mit ..... Thlr. .. Sgr. .. Pf., schreibe 
l Thaler r2c. aus der Stabt. Ha tiasie. 
Tilsit, den . .ten ......... ... 18. 
Der Magistrat. 
Stadt-Hauptkasse. Eingetragen Kontrole Fkol.4 
Die hier genannten Zinsen verjaähren in 
den nächsten vier Kalenderjahren nach dem 
Jahre, in welchem sie fällig geworden sind. 
  
(Nr. 6333.) Statut des Kallieser Entwässerungsverbandes. Vom 7. Mai 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, Behufs Verbesserung der an Nässe leidenden Grundstücke oberhalb 
der Stadtmühle zu Kallies im Dramburger Kreise, nach Anhörung der Be- 
theiligten, auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1853. Artikel 2. (Gesetz-Samml. 
vom Jahre 1853. S. 82.), was folgt: 
F. 1. 
Die Eigenthümer der nachbezeichneten Grundstücke bei Kallies: 
1) des großen und kleinen Babrowsees, 
Jahrgang 1866. (Nr. 6332—6333.) 2) des
	        
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