Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des Lycker Kreises 
Littr. .. ... M .... 
über Thaler Preußisch Kurant. 
A½u# Grund des unten bestatigten Kreistagsbeschlusses vom 
28. Februar 1866. wegen Aufnahme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommisston für den Chausseebau im Lycker Kreise Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers 
unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von.# Thalern Preußisch Kurant, 
welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver- 
zinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1868. ab allmalig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens drei Prozent des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem 
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, bffentlich bekannt gemacht. Oiese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amt,öblatte der 
Koniglichen Regierung zu Gumbinnen, in der Königsberger Hartungschen Zeitung 
und dem Kreisblatte des Lycker Kreises. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjadhrlichen Terminen postnumerando am 2. Januar und am 
1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in 
gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Lyck, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Füälligkeicstermins folgenden Zeit. 
Jahrgang 1866. (Nr. 6365.) 153 Mit
	        
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