— 383 —
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen.
Obligation
des Lycker Kreises
Littr. .. ... M ....
über Thaler Preußisch Kurant.
A½u# Grund des unten bestatigten Kreistagsbeschlusses vom
28. Februar 1866. wegen Aufnahme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommisston für den Chausseebau im Lycker Kreise Namens
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers
unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von.# Thalern Preußisch Kurant,
welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver-
zinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1868. ab allmalig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens drei Prozent des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch-
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, bffentlich bekannt gemacht. Oiese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amt,öblatte der
Koniglichen Regierung zu Gumbinnen, in der Königsberger Hartungschen Zeitung
und dem Kreisblatte des Lycker Kreises.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjadhrlichen Terminen postnumerando am 2. Januar und am
1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in
gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Lyck, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Füälligkeicstermins folgenden Zeit.
Jahrgang 1866. (Nr. 6365.) 153 Mit