Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
Nr. 40 — 
  
(Nr. 6389.) Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlagekapital einer 
Eisenbahn von Leinefelde über Muhlhausen und Langensalza bis zur 
Landesgrenze in der Richtung auf Gotha. Vom 14. Juli 1866. 
Wur Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was 
folgt: 
6. 1. 
Der Thüringischen Eisenbahngesellschaft wird Behufs Uebernahme des 
Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Leinefelde, im Anschluß an die 
Halle-Nordhausen-Casseler Eisenbahn, über Mühlhausen und Langensalza bis 
zur Landesgrenze in der Richtung auf Gotha und weiter bis Gotha, die 
Garantie des Staates für einen jährlichen Reinertrag von vier Prozent des in 
diesem Unternehmen anzulegenden Kapitals bis auf Hôhe von. brei Millionen 
Einmal hundert Ein und sechszig tausend neunhundert und achtzig Thalern 
nach näherer Maaßgabe des beigedruckten Vertrags-Entwurfs hiermit bewilligt. 
g. 2. 
Unser Finanzminister und Unser Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Haupt-Quartier Brünn, den 14. Juli 1866. 
(1#. .) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
Johrgang 1866. (Nr. 6369.) 65 Ent- 
Ausgegeben zu Berlin den 8. August 1866.
	        
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