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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
Nr. 40 —
(Nr. 6389.) Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlagekapital einer
Eisenbahn von Leinefelde über Muhlhausen und Langensalza bis zur
Landesgrenze in der Richtung auf Gotha. Vom 14. Juli 1866.
Wur Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was
folgt:
6. 1.
Der Thüringischen Eisenbahngesellschaft wird Behufs Uebernahme des
Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Leinefelde, im Anschluß an die
Halle-Nordhausen-Casseler Eisenbahn, über Mühlhausen und Langensalza bis
zur Landesgrenze in der Richtung auf Gotha und weiter bis Gotha, die
Garantie des Staates für einen jährlichen Reinertrag von vier Prozent des in
diesem Unternehmen anzulegenden Kapitals bis auf Hôhe von. brei Millionen
Einmal hundert Ein und sechszig tausend neunhundert und achtzig Thalern
nach näherer Maaßgabe des beigedruckten Vertrags-Entwurfs hiermit bewilligt.
g. 2.
Unser Finanzminister und Unser Minister für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Koniglichen Insiegel.
Gegeben Haupt-Quartier Brünn, den 14. Juli 1866.
(1#. .) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
Johrgang 1866. (Nr. 6369.) 65 Ent-
Ausgegeben zu Berlin den 8. August 1866.