Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Grottkauer Kreises 
II. Serie 
EEEIIIEIIIIIIE Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über Thaler . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen desse Ruͤckgabe in 
der Zeit vom 1. bis 15. Januur resp. vom s. bis 15. Juli .. ... und 
spaͤterhin die insen der vorbenannten Kreis-Obligation * das Halbjahr vom 
...................... mit(mBuchsiaben)Thaler-IDEA- 
groschen bei des Kreis-Kommunalkasse zu Grotkkau. 
Grottkau, den er1en . . . . 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Grottkauer 
Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Grottkauer Kreises 
II. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe zu der 
Obligation des Grottkauer Kreises II. Serie 
Littr. . . . .. M . . .. uͤber ... .. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Grotkkau. 
Grottkau, den rnen . . .. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Grottkauer 
Kreise. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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