Inhaltsverzeichnis : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

137

daß  fuͤr  selbe  noch  besondere  Simbole,  oder
Wappenzeichen  aufgefuͤhrt  werden.

Um  das  Hauptschild  haͤngen  die  drey  koͤniglichen
  Haus-Orden,  nämlich  der  des  heiligen
  Hubert,  des  heiligen  Georg,  und
des  goldenen  Löwen.

Die  Schildhalter  sind  zwey  mit  den
Köpfen  einwärtsgekehrte  und  mit  goldenen
Kronen  gezierte  Köwen,  mit  ausgeschlagenen
rothen  Zungen,  vorgestreckten  rothen  Klauen,
und  gespaltenen  Schweifen.

Jeder  L5we  hält  an  einer  goldenen  Lanze
ein  mit  goldenen  Tressen  und  Quastenschnüren
  geziertes  und  auswärts  gewendetes  Panier,
  auf  dessen  Flagge  ein  und  zwanzig  silberne
  und  lazurne,  von  der  Linken  zur  Rechken
  aufwärtsgeschobene  Rauten  angebracht
And.

Das  Ganze  ist  mit  einem  königlichen,  auf
beypden  Seiten  in  ungebundenen  Knoren  aufgeschlungenen,
  auswendig  vurpurnen,  inwendig
  mit  Hermelin  ausgeschlagenen,  an  der  Kupt
pe  und  am  Saume  mit  goldenen  Quasten,
Krepinen  und  Tressen  besetzten  Gezelte
umgeben,  auf  dessen  Gipfel  sich  wieder  eine
zoldene  Königskrone  befindet.

Aus  diesem  auf  solche  Art  gebildeten  und
gezierten  Wappen  besteht  auch  das  Majestats-Siegel
  und  große  geheime
Siegel,  welches  bey  den  königlichen  geheimen
  Minisierial-Departements
und  dem  geheimen  Kriego-Büreau  geführt
  wird.

Die  Umschrist  auf  demselben  ist:  Maximillanus
  Josephus  Dei  gratia  Rex  Bojo-—

  —  —

138

ariae.  Die  auf  beyden  Seiten  gesetzten
Buchstaben  bezeichnen  das  betreffende  Departement,
  von  welchem  die  allerhoͤchsten  Befehle
ausgefertigt  werden.

Die  größeren  Siegel  der  königlichen  obersten
  Hofstäbe,  welche  unmittelbar  unter
der  allerhöchsten  Person  Seiner  königlichen
Majestät  stehen,  unterscheiden  sich  von  den
geheimen  Departements=  Siegeln  dadurch,
daß  sie  im  Umfange  etwas  kleiner,  und  die
drey  Hausorden  weggelassen  sind,  und  anstatt
  des  Allerhöchsten  Namens  die  Umschrift
von  dem  betreffenden  Stabe  geführt  wird.

Bey  den  Dikasterial=  und  Kolle,
gial-Siegeln,  nämlich  der  königlichen
Laundes-Direktionen,  obersten  Justiz=  Seellen
  und  königlichen  Hofgerichte  sind  die  dre#
Haus-Orden,  das  Gezelt  und  die  zwey  Paniere
  weggelassen;  die  mit  den  Képfen  einwärtsgekehrten
  und  gekrönten  Löwen  aber  halten
  das  Schild.  Die  Umschrift  bezeichnet  die
administrative  Stelle,  und  in  der  Exergue  ist
der  Name  der  Stade,  worin  selbe  ihren  Sißz

har,  angezeigt.

In  den  Siegeln  aller  untergeordneten
Beheörden  und  Aemter  bleiben  auch  die
Schildhalter  (Löwen)  weg.  Der  Hauptschild,
  worin  der  Mittelschild  enrhalten,  ist
oben  mit  einer  Könlgskrone  gezierte;  übrigns
aber  lediglich  mit  einem  Lorbeer=  und  Palmenzweige
  umkränzt.  Die  Umschrift  zeigt
das  Amt  an.

Wenn  aber  bey  einer  untergeordneten  Behörde,
  bey  einem  Büreau  oder  Amte  zwen
Sntegel  herkommlich  und  nöthig  sind,  so  un-