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Mit der ur Empfangnahme des Kapitals prsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die, gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungskermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres ab gerechnet,
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil I. Titel 51. 9G 120. sequ. bei dem Koniglichen Stadt= und Kreisgerichte
zu Danzig.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjäh-
rigen Verjährungsfrist bei der Kreiserwaltung anmeldet und den stattgehabten
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthur, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Qurtung
ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis
um Schlusse des Jahres .. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden
Sinskupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Danzig gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-Serie bei-
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Danzig, den #en. . ... . ... 18.
Die ständische Kreis-Kommission für die Chausseebauten im
Danziger Landkreise.
Pro-