Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6453.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhoͤchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Pommersche Hypotheken-Aktienbank“ mit dem Sitze zu Cöoslin errichte- 
ten Aktiengesellschaft. Vom 21. Oktober 1866. 
D. Königs Majestcät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 1. Oktober 
1866. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Pommersche 
Hypotheken-Aktienbank“ mit dem Sitze zu Cöslin, sowie deren Statut vom 
21. April 1866., letzteres mit der Maaßgabe zu genehmigen geruht, daß im 
§. 51. an die Stelle des dritten, vierten, fünften und sechsten Sees die nach- 
folgende Bestimmung zu treten hat: „Es wählt, und zwar vor der ersten or- 
dentlichen Generalversammlung, den Präsidenten des Kuratoriums aus seiner 
Mitte. Das provisorische Kuratorium ist zur Einsetzung der Hauptdirektion 
befugt. Die von ihm zu vollziehenden Wahlen erfolgen zu notariellem oder 
gerichtlichem Protokolle.“ 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Cöslin bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 21. Oktober 1866. 
Der Minister für Der Minister 
Der Finanz= Handel, Gewerbe für die land- Der 
minister. und öffentliche wirthschaftlichen Minister des 
Arbeiten. Angelegenheiten. Innern. 
Im Auftrage: 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Wehrmann. Gr. zu Eulenburg. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Gofbuchdruckerei 
. (R. v. Decker).
	        
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