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4) die Berliner Börsen-Zeitung,
5) die Bank= und Handels-Zeitung,
6) die Ostsee-Zeitung
erlassen sind. Geht eins dieser Bläkter ein, so wählt die Hauptdirektion sofort
an dessen Stelle ein anderes öffenrliches Blatt. Auch außer dem Falle des
Eingehens ist die Hauptdirektion einen Wechsel der Gesellschaftsblat#er ein-
treten zu lassen befugt. Jede Veränderung in den Gesellschaftsblättern ist in
den bisherigen Gesellschaftsblattern, soweit dieselben nicht eingegangen sind, be-
kannt zu machen.
Zweiter Titel.
Grundkapital und Aktionaire.
g. 5.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird vorlaufig auf
Achtmalhundert tausend Thaler
festgesetzt. Oasselbe kann auf Beschluß des Kuratoriums mit ministerieller Ge-
nehmigung bis auf fünf Millionen Thaler und auf Beschluß der Generalver=
sammlung mit gleicher Genehmigung bis auf zehn Millionen Thaler erhöht
werden. Eine weitere Erhöhung des Grundkapitals kann nur auf Beschluß
der Generalversammlung mit landesherrlicher Genehmigung stattfinden.
S. 6.
Der Betrag einer jeden Aktie wird auf zweihundert Thaler festgesetzt.
Die Aktien lauten auf den Namen und werden nach dem beiliegenden
Schema 4. mit dem Faksimile des Präsidenten des Kuratoriums und unter der
Unterschrift zweier Mitglieder der Hauptdirektion ausgefertigt und mit Divi-
dendenscheinen auf fünf Jahre nach Schema B. und mit einem Talon nach
Schema C. versehen.
Die Aktien können nur mit Genehmigung der Hauptdirektion übertragen
werden. Die Uebertragung geschieht durch Indossament.
Das Aktienbuch wird durch die Hauptdirektion geführt.
S. 7.
Von dem Grundkapital sind 10 Prozent sofort nach der landesherrlichen
Genehmigung des Statuts und ferner mindestens 30 Prozent innerhalb des
ersien Jahres nach diesem Zeitpunkte einzuzahlen. Die weiteren Einzahlungen
berragen jedesmal 20 Prozent; die Zahlungstermine werden durch das Kura-
torium festgestellt.
Die Aufforderungen müssen wenigstens sechs Wochen vor dem Zahlungs-
termine durch die Hauptdirektion erfolgen.
(Nr. 6454.) 98“ Ueber