Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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Für  das  Rechnungsjahr
7  Titel  Ausgaben  1909
“  treten  hinzu  fallen  weg
1  *  7
31  b)  Militär-Pensionsfonds.
Militär-Pensionsfonds  ...  ....  56  300  —
Summe  l1b  für  sich.
II.  Nachträglicher  Bedarf  für  das  Rechnungs
jahr  1908.
2  Einmalige  Ausgaben  aus  Anlaß  der  Besoldungsaufbesserung.
  6
Nachzahlung  von  Diensteinkünften  .  2099676i——
2  Nachzahlung  von  Versorgungsgebührnissen  .  14  600
Summe  II:  „Einmalige  Ausgaben“  2  114  276  –
Hiezu  Summe  Ib:  „Militär-Pensionsfonds“  Kapitel  31  56  300  —
Hiezu  Summela:  „Fortdauernde  Ausgaben“  Kapitel  1  bis  30  2  861  889  —
Summe  des  Nachtrags  zum  Hauptetat  der  Militärver—
waltung  für  das  Wechnungsjahr  vom  1.  April  1909
mit  31.  März  1910.  5  032  415  —
Nr.  7029/4.

 

 

 

 

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

Der  Pfälzischen  Hypothekenbank  in  Ludwigshafen  wurde  die  Genehmigung  erteilt,
innerhalb  der  gesetzlichen  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  nachstehende,  auf  den  Inhaber
lautende,  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und  100  —X  eingeteilte,  bis  zum
1.  Januar  1920  nicht  rückzahlbare  4%  ige  Hypothekenpfandbriefe  in  den  Verkehr  zu  bringen:

fl.  Staatsministerinm  des  Innern.

1.  Serie  58  —  zweiter  Teil  —  im  Betrage  von  3064  800  .x,
2.  Serie  59  im  Betrage  von  10000  000  M.

München,  den  1.  April  1910.

J.  A.
Staatsrat  v.  Krazeisen.