Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  Anfang.)  97

nur  fest  entschlossen  sind,  sie  zu  einer  solchen  zu  machen.  Der  Deutsche
ist  oft  so  mutlos  und  melancholisch,  oder,  wenn  es  ihm  zu  gut  geht,  übermütig
  und  überschwenglich.  Da  ist  der  einzige  feste  und  unerschütterliche
Pol  in  der  Erscheinungen  Flucht  stets  die  preußische  Armee  gewesen  und
noch  heute.  Die  staunenswerten  Erfolge,  die  der  König  errang,  und  die
in  einem  köstlichen  Kranz  herrlicher  Siege  ein  unvergänglicher  Besitz  unserer
  Heeresgeschichte  geworden  sind,  entwuchsen  aus  angestrengter  Friedensarbeit
  geworbener  Truppen,  unter  denen  auch  mancher  Ausländer  zu  finden
gewesen  ist.  Heute  steht  die  Armee  als  eine  nationale  Einrichtung  vor
unsern  Blicken,  die  Generale  sind  ihre  Führer,  von  Soldat  und  Bürger
mit  Achtung  und  Vertrauen  angesehen.  Eine  großartige  Schule  zur  Erziehung
  unserer  Jugend  in  nationalem  Sinne!  Sie,  meine  Herren,  sind
die  Erzieher!  Nicht  nur  Reglements,  Taktik  und  Strategie,  sondern  auch
Stolz  und  Dienstfreudigkeit  sollen  in  meinem  Rock  gelehrt  und  Achtung
und  Liebe  für  unsere  unvergleichliche  Armeetradition;  dann  wird  es  um
unsere  Zukunft  mit  Hilfe  „unseres  großen  Alliierten  oben“  gut  bestellt  sein.
Dann  kann  Ich  die  Worte  auch  zu  den  Meinen  machen  für  die  gesamte
Armee,  welche  Prinz  Moritz  von  Anhalt-Dessau  dem  großen  König  über
das  Regiment  Alt-Larisch  nach  Leuthen  sagte,  als  Seine  Majestät  die
Front  des  von  ihm  persönlich  zum  Angriff  angesetzt  gewesenen  Regiments
abritt:  „Ihro  königliche  Majestät  können  getrost  Ihr  Szepter  und  Krone
denen  Leuten  anvertrauen,  denn  so  diese  vor  denen  Feinden  davon  lauffen,
so  möchte  ich  dorten  auch  nicht  gerne  mehr  verweilen.“  Dann  wird  Meine
Armee  stets  das  Instrument  bleiben,  dessen  Ich  bedarf,  damit  Meine  Politik
—  wenn  nötig  —  Unterstützung  findet:  „wo  es  die  Feder  allein  nicht
mehr  machen  kann,  so  sie  nicht  von  der  Schärfe  des  Schwerts  soutenieret
wird.“  Es  lebe  Mein  Gardekorps  und  die  ganze  preußische  Armee!

Anfang  Juni.  Preßstimmen  über  den  Zollkonflikt  zwischen
Deutschland  und  Kanada.  (Vgl.  Großbritannien.)

Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  schreibt  (2.  Juni):

Wie  aus  der  geschichtlichen  Entwicklung  unzweifelhaft  hervorgeht
und  wie  in  den  Motiven  des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1898  besonders  dargelegt
  wird,  handelt  es  sich  ausschließlich  darum,  den  tatsächlichen  Zustand,
der  unter  der  Herrschaft  des  Handelsvertrags  von  1865  bestanden  hat,
insoweit  aufrecht  zu  erhalten,  als  dies  von  den  bisherigen  Kontrahenten
gewünscht  wird  und  ermöglicht  werden  kann.  Diese  Voraussetzung  traf
aber  bei  Kanada  nicht  zu,  wo  schon  während  der  Dauer  des  Handelsvertrags
  von  1865  unter  dem  23.  April  1897  ein  Gesetz  in  Kraft  getreten
ist,  das  der  Einfuhr  des  britischen  Mutterlandes  und  der  britischen  Kolonien
  von  diesem  Tage  ab  um  12,5  und  ab  1.  Juli  1898  um  25  Prozent
ermäßigte  Zollsätze  zusicherte.  Solange  der  Handelsvertrag  noch  dauerte,
mußte  diese  Vergünstigung  auch  der  deutschen  Einfuhr  zugute  kommen;
sie  wurde  ihr  aber  nach  Ablauf  des  Vertrages  vom  1.  August  1898  entzogen
  und  die  Vorzugsbehandlung  später  ab  1.  Juli  1900  auf  33⅛  Prozent
  erhöht.  Nachdem  die  deutsche  Meistbegünstigung  in  Kanada  in  Wegfall
  gekommen  war,  wurden  den  deutschen  Herkünften  auch  nicht  mehr  die
Vergünstigungen  zu  teil,  die  Frankreich  auf  das  Sonderabkommen  vom
6.  Februar  1893  genießt.  Deutschland  war  also  auf  dem  kanadischen  Markte
gegenüber  Großbritannien  und  Frankreich  differenziert.  Auf  die  kanadische
Einfuhr  mußten  hiernach  die  autonomen  Zollsätze  ohne  weiteres  angewandt
werden.  Von  der  weiter  gehenden  gesetzlichen  Befugnis,  Straf-  oder  Zuschlagszölle
  aufzuerlegen,  machte  die  deutsche  Regierung  gegenüber  Kanada
überhaupt  nicht  Gebrauch.  Keine  kanadische  Ware  hat  vom  Jahre  1898

Europäischer  Geschichtskalender.  XLIV.  7