Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Der  Eintrag  solcher  Straßburger  Brückenwaagen  im  Einnahmeregister  hat  mit  dem  Zusatze
  „mit  oberschaliger  Lage  der  Brücke“  zu  geschehen.

Hierbei  wird  bemerkt,  daß  überhaupt  das  Vorkommen  einer  Zweitheilung  der  vorderen
Aufhängung  der  Brücke  bei  Brückenwaagen,  also  die  Unterstützung  der  Brücke  in  vier  Punkten
nur  gebilligt  werden  kann,  und  daß  solche  Waagen  durchaus  zulässig  sind.

Constructionserforderuisse  der  Theile  einer  Straßburger
Brückenwaage.

27.  Alle  vorgenannten  Bestandtheile  müssen  sorgfältig  gearbeitet  und  in  solchen  Abmessungen
  ausgeführt  sein,  wie  sie  der  größten  Tragfähigkeit  der  Brückenwaage  entsprechen,
ohne  andererseits  das  Gewicht  der  beweglichen  Theile  unnöthig  zu  vermehren.  Vornehmlich  ist
darauf  zu  sehen,  daß  alle  Verbindungen  zwischen  den  beweglichen  Theilen  und  deren  feste
Unterstützungen  mittelst  gehärteter  Schneiden  und  Pfannen  so  hergestellt  sind,  daß  in  denselben
  eine  möglichst  freie  Drehbewegung  ohne  merkliche  Reibung  stattfinden  kann,  sowie  daß
diese  Theile  nirgend  eine  Seitenreibung  erleiden,  wodurch  Uebelstände  herbeigeführt  würden.

Am  Waagbalken  müssen,  wie  bei  der  gleicharmigen  Waage,  die  drei  Aufhängepunkte
mit  dem  Unterstützungspunkte  des  Balkens  möglichst  genau,  jedenfalls  aber  doch  sehr  nahe  in
einer  geraden  Linie  liegen,  welche  Linie  im  Gleichgewichtsstande  eine  horizontale  Lage  hat.
Auch  an  dem  Traghebel  müssen  die  Schärfen  der  an  ihm  befestigten  Stahlschneiden  in  einer
und  derselben  waagrechten  Ebene  liegen.

Außerdem  ist  darauf  zu  sehen,  daß  sowohl  die  beiden  Stahlschneiden,  auf  welchen  das
hintere  Ende  der  Brücke  ruht,  als  auch  die  beiden  zur  Unterstützung  des  Hebels  dienenden
Schneiden  jedesmal  eine  gerade  Linie  bilden,  sowie  daß  jene  Schneiden  nach  oben,  diese
dagegen  nach  unten  gekehrt  sind.

Zuweilen  begegnet  man  auch  der  umgekehrten  Anordnung,  so  daß  beispielsweise  die
zum  Auflager  der  Brücke  dienenden  Stahlschneiden  an  deren  unterer  Fläche,  die  zugehörenden
Pfannen  dagegen  auf  den  Schenkeln  des  Traghebels  befestigt  sind.  Allein  dieß  ist  eine  fehlerhafte,
  zu  falschen  Resultaten  Anlaß  gebende  Construction,  weshalb  eine  Brückenwaage,  an
welcher  dieselbe  vorkommt,  nicht  gestempelt  werden  darf.

Richtigkeit  der  Straßburger  Brückenwaage  und  Prüfung  derselben.

28.  Eine  Brückenwaage  muß  bei  allen  innerhalb  ihrer  Tragfähigkeit  liegenden  Belastungen
hinreichend  richtige  Angaben  zeigen,  auf  welche  Stelle  der  Brücke  die  zu  wägende  Last  auch