Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

I.  Ubih.  8.  28.  Smerpoligel.  205

 

Da  neben  den  aufgeftellten  allgemeinen  Regeln  je  nad)
dem  Orte  oder  der  Natur  eines  Brandes  nod)  bejondere  Mapregeln
  für  einzelne  Fälle  in  Berücfichtigung  zu  ziehen  find,
wird  e3  nicht  überflüflig  ericheinen,  die  einzelnen  Arten  von
Bränden,  wie  fie  auf  dem  Lande  vorkommen  fünnen,  md  Die
bei  denfelben  zwedmäßigjten  Borfehrungen  bier  zu  befprecheit.

1.  Der  Rellerbramd.

Der  erfte  Verfuh,  einen  Kellerbrand  zu  Löjchen,  beitcht
in  allen  Fällen  darin,  daß  Thüren  und  Luftlöcher  mit  Erde,
Milt  u.  5  [.  Luftdicht  verichloffen  werden,  wodurd)  ın  vielen
vällen  der  Brand  erjtidt  werden  Tann.

Sit  dieß  nicht  mit  dem  gewünjchten  Erfolge  gekrönt,  jo
greife  man  nad)  Entdedung  des  zzeuerheerds  das  ‘Feuer  mit
dem  Schlauchrohr  durch  ein  _pafjendes  Luftloh  an.  Dlan  Fan
hiebei,  wenn  nöthig,  den  Schlaudy  in  den  Seller  hinablaffen
und  von  oben  mitteljt  eines  Seiles  dirigiren;  wenn  der  XWajterftrahl
  das  Ferner  trifft,  jo  läßt  fich  dieß  aus  einem  eigen
thlimlichen  Bilchen  und  arten  Wafjerdampf  erfenen.

Gegen  da3  Gewölbe  darf  nicht  geiprigt  werden,  indem
dasselbe,  wein  e3  Stark  erhitt  ift,  Durch  plößliche  Abkühlung
zerfpringen  und  einjtürzen  Lünnte.

Beim  Eindringen  in  den  Seller,  wenn  dasfelbe  nötbig
ericheint,  ift  die  größte  Vorficht  zu  beobachten  ,  da  namentlich
bei  Balfentellern  die  Gefahr  des  Einftürzens  nahe  Tiegt  und
vorzeitige3g  Eindringen  den  Erftidungstod  zur  Folge  haben
fanıı  ;  aus  lehterem  Grund  ift  e8  gut,  wenn  der  Eindringende
ein  brennende®  Licht,  oder  eine  Fadel  vor  fid)  hält,  um  ıntathenıbare
  Sale  zu  erkennen.  Löfcht  durch  jolche  das  Licht
ehe  jo  hat  fid)  der  Eindringende  augenblidhid)  zuricdzuziehen.


Bei  in  Brand  gerathenen  Branntwein-DBlafen  find  behufs
der  Eritidung  des  Teuer  najle  Tücher  über  den  Blafenfopf
I  deden  und  diefe  fortwährend  naß  zu  erhalten,  Fette,  Dele

‚  weldje  in  einem  Seller  in  Brand  gerathen  find,  laffen  jid)
am  beiten  mit  der  bei  Seifenfiedern  zu  erhaltenden  braunen
Zauge  löfchen,  während  das  AZugießen  von  Wafler  das  Teuer
nur  vermehren  würde.

2.  Brand  in  Erdgefdoffen.

Bor  allem  find  auch  hier  Thüren,  Fenfter  u.  dgl.  zu
fchließen,  um  der  Luft  den  Zutritt  zum  Feuer  abzufperren,