Full text : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

Am  Berlage  der  Buduer’ihen  Buchhandlung  in  Bamberg  ift
ferner  erjdhienen:

Die  Hemeindeverfafung  des  Königr.  Yayern.

Eine  Sammlung  aller  das  Gemeindeivefen  und  die  Thätigkeit

der  Gemeindebehbrben  betreffenden  Seiehe,  Verordnungen  und

Minifterial-Entjchließungen  mit  erläuternden  Anmerkungen  und
Citaten  aus  der  einjchlägigen  Literatur.

Bearbeitet  von  W.  Stadelmann,  f.  Bezirtsamtsaflefjor.
(Als  dritte  1870er  Auflage  der  mit  hocdfter  Genehmigung  des  Tal.
StaatSminifteriums  d.  %.  herausgegebenen  Hauffihen  Drudfchrift.)

Erfhemt  in  beiläufig  6  Lieferungen  (&  6  Bogen)  zu  40  fe.  Sußicfipsion
  Thris  per  Tieferung,  weicher  nach  volftändidem&rjchetnen  8
MWerfes  erlifcht  und  dafür  ein  höherer  Ladenpreis  eintritt.  1.  —  4.  Lie
ferung  find  erfchienen,  die  Übrigen  folgen  iin  Sanuar  1870.

Dom  reigen  Znhalt  diefes  für  die  T.  T.  E£  Behörden,
Beamten  2c.  2c.  böchft  brauchbaren,  in£befondere  jeder  Gemeindeperwaltung
  unentbehrlichen  Werkes  werden  namentlich  folgende  Beitintmungen
  bersoßgehoben:

Gefe  über  Heimat,  Verehelihung  und  Aufenthalt  mit  allen  VBollzugsvorfhr.
  —  .Görhaer  Mebereintunft  vom  15.  Zuli  1851  megen  Uebernahme
von  Ausgemwicjenen  mit  den  dazu  gehörigen  Protokolle.

Betimmungen  über  die  Beredhtigung  der  Gemeindebehörden  zur  Erlaffung
  ortöpolizeilicher.Borfchriften  mit  Ueberficht  der  inı  Bolizeiftrafgefetbuch
  in  Bezug  genommenen  folhen  Vorjehriften.  —  Geleh  vom  30.  Yan.
1868  die  Wehrverfaffung  betr.  mit  Bollzugsporihr.  —  Gefet  vom  25.
Juli  1850  über  Cingnartierungs=  und  VBorfpanuelaften  mit  Bollzugsvorfcr.
—  Gewerbögefeg  vom  30.  San.  1868  mit  VBollzugsvorfhr.  —  Zulanınenftelung
  der  die  Gemeindebehörden  berührenden  Beftimmungen  über  den
Betrieb  einzelner  Gemerbszmeige.  —  Die  Beftimmungen  ilber  Jenerpolizei.
—  Foritgeleb  vom  28.  Mai  1852  mit  Vollzugsvorihr.  -—-  BO.  vom  19.
Auguft  1849  Über  Abgabe  und  Berwerthung  der  FForftprodufte  aus  Staatswaldungen
  mit  Bollzugs-uftir.  —  Gefet  vom  30,  März  1850  die  Aue-Übung
  der  Jagd  betr.  mit  Bollzugsvporihr.—  BO.  von  5.  Oftober  1863
polizeil.  Borfchriften  über  Ausübung  und  Behandlung  der  Yagden  betr.
mit  BO.  vom  4.  Juni  1866,  das  Verbot  des  Einfangend  und  Tödtens
von  Singpvögeln  betr.  —  Gefet  vom  15.  Juni  1850  den  Erjab  des  Wild-Ihadens
  betr.  —  Gefet  vom  16.  Dat  1868  die  Vermarfung  der  Grundftüde
  ‚beit.  —  ©cfet  vom  26.  März  1859  die  Gemährleiftungen  bei  Vichveränßerungen
  betr.  —  Befiimmungen  über  Echafbeihau,  Hundenvifitation
und  Dlaßregeln  gegen  die  Hundsmwutb,  dann  FFleischbeijhau.  —  Gejet  vom
26.  sebr.  1850  VBerjammlungen  und  Vereine  betr.  mit  Bollzugsvorjichr.  —  Gejeß
  über  die  Diftriftöräthe  v.  28.  Dat  1852  mit  Vollzugsvorfhr.—  Die  Gejege
  über  Einkfonimen-,  Kaptialventen=  und  Gemwerbfteuer  mit  Bollzugsvorighr.
—  Gefeß  dom  29.  Aprit  1869,  das  Wiehrgeld  betr,  mit  Bollzugsporjchr.

Gemeindeordnung  für  die  Landesıheile  rechts  d:3  Jtheins  von  29,
April  1569,  nit  fämmtl.  dazu  erfchtenenen  Verorduungen  20,  —  elek
vom  29.  April  1869,  die  Genindeordnung  für  die  Pfalz  betr.  —  Scduldotaitonsgefeg
  vom  10.  Noveniber  1E61  mit  den  Beftiimnmungen  über  den
MWirfungzfreis  der  Pofalfhulinjpektionen  und  Bejtrafnıg  der  Schulper-Jäummiffe.
  —  Gefes  vom  29.  April  1869,  die  diientlide  Armen=  und
Kranfenpflege_Letr.  —  BZufammenftellung  der  die  Scmeindebehörden  berührenden
  Befinnmungen  über  Tar-  und  Stempelmejenr,  damı  iiber  Porto«
pfliht  und  Portofreiheit.  Nachtrag,  fänmtliche  während  des  Drudz  erjchienenn
  einschlägigen  Beftimmungen  enthaltend.