Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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5)  Den  Besuch  der  Landes-Unibersität  betreffend.
Am  Anfang  des  akademischen  Winter-Semesters  vom  1837  befanden  sich  auf  der

Universität  Tübingen
Studirende:
1)  der  evangelischen  Theologie.
2)  der  katholischen  Theologie
3)  der  Rechts-Wissenschaft

4)  der  Heil-  und  Wundarznei-Kunde

5)  der  Staatswirthschaft  und

6)  der  allgemeinen  Vorbereitungs=  Wissenschaften

Hierunter  sind  Auslaͤnder

204
82
137
119
69
201

zusammen  812
.  108

Stuttgart  den  12.  Januar  1324.

Schmidlin.

:.  Des  katholischen  Kirchenraths.
Die  Sonntags-Christenlehren  und  Schulen  betreffend.

In  der  allgemeinen  Schulordnung  für
die  katholischen  Landestheile  vom  ro.  September
  1go8  sind  Sonntagsschulen  und
Sonntags-Christenlehren  angeordnet,  um
den  in  den  Kinderschulen  erhaltenen  Unterricht
  zu  wiederholen,  zu  ergänzen,  tiefer
  einzuprägen,  zu  üben  und  mit  dem
Steigen  des  Alters  zu  erweitern.

In  Folge  derselben  und  der  unterm
14.  Januar  132,  25.  September  1821  und
15.  April  1322  ergangenen  Erläuterungen
sind  zum  Besuch  der  Sonntagsschule
die  aus  der  Kinderschule  entlassenen  Schüler,

  sowohl  männlichen  als  weiblichen
Geschlechts,  bis  zum  austen  Jahr  einschließlich
  verpflichtet.  Sie  versammeln  sich  alle
Sonntage  des  ganzen  Jahrs  Nachmittags
in  der  Schule,  und  der  Unterricht  dauert
wenigsiens  anderthalb  Stunden.  In  den
Orten,  wo  nur  Ein  Schulzimmer  sich  befindet,
  wechseln  die  Jünglinge  mit  den
Mädchen  von  Sonntag  zu  Sonntag  ab.
Kein  Schüler  darf,  selbst  nach  zurückgelegtem
  #Aten  Jahre,  aus  der  Werktagsschule
  entlassen  werden,  der  nicht  wenigstens
  fertig  lesen  und  schreiben  kann.