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5) Den Besuch der Landes-Unibersität betreffend.
Am Anfang des akademischen Winter-Semesters vom 1837 befanden sich auf der
Universität Tübingen
Studirende:
1) der evangelischen Theologie.
2) der katholischen Theologie
3) der Rechts-Wissenschaft
4) der Heil- und Wundarznei-Kunde
5) der Staatswirthschaft und
6) der allgemeinen Vorbereitungs= Wissenschaften
Hierunter sind Auslaͤnder
204
82
137
119
69
201
zusammen 812
. 108
Stuttgart den 12. Januar 1324.
Schmidlin.
:. Des katholischen Kirchenraths.
Die Sonntags-Christenlehren und Schulen betreffend.
In der allgemeinen Schulordnung für
die katholischen Landestheile vom ro. September
1go8 sind Sonntagsschulen und
Sonntags-Christenlehren angeordnet, um
den in den Kinderschulen erhaltenen Unterricht
zu wiederholen, zu ergänzen, tiefer
einzuprägen, zu üben und mit dem
Steigen des Alters zu erweitern.
In Folge derselben und der unterm
14. Januar 132, 25. September 1821 und
15. April 1322 ergangenen Erläuterungen
sind zum Besuch der Sonntagsschule
die aus der Kinderschule entlassenen Schüler,
sowohl männlichen als weiblichen
Geschlechts, bis zum austen Jahr einschließlich
verpflichtet. Sie versammeln sich alle
Sonntage des ganzen Jahrs Nachmittags
in der Schule, und der Unterricht dauert
wenigsiens anderthalb Stunden. In den
Orten, wo nur Ein Schulzimmer sich befindet,
wechseln die Jünglinge mit den
Mädchen von Sonntag zu Sonntag ab.
Kein Schüler darf, selbst nach zurückgelegtem
#Aten Jahre, aus der Werktagsschule
entlassen werden, der nicht wenigstens
fertig lesen und schreiben kann.