Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

40.

Kontrolebuch

des

Amts  zu

über

die  nach  §  3  des  Reichsstempelgesetzes  zu  erstattenden  Anzeigen.

Dieses  Kontrolebuch  enthält  Bliätter,
welche  von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten
belegten  Schnur  durchzogen  sind.

.,  den  e  19
(Name)
(Dienststellung).

Nachrichtlich.

681

Dieses  Kontrolebuch  wird  fortlaufend  geführt  und  verbleibt  mit  den  dazu  gehörigen  Anzeigen  bei  der  Steuerstelle.

Die  Nummer  der  Eintragungen  beginnt  in  jedem  neuen  Rechnungsjahre  mit  Eins.

108“7