40.
Kontrolebuch
des
Amts zu
über
die nach § 3 des Reichsstempelgesetzes zu erstattenden Anzeigen.
Dieses Kontrolebuch enthält Bliätter,
welche von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten
belegten Schnur durchzogen sind.
., den e 19
(Name)
(Dienststellung).
Nachrichtlich.
681
Dieses Kontrolebuch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle.
Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins.
108“7