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im psychologischen Sinne einem Gemeinwesen selbst zuzuschreiben,
ist eine mystische, unklare Idee, ein Erbtheil der organischen
Staatslehre, eine Consequenz der Verquickung philosophischer
und politischer Probleme mit juristischen Thatsachen.
Mögen sich auch noch so viele, noch so starke unsichtbare Fäden
vom Wollen und der That des Indiduums rückwärts nach jenen
Factoren spinnen, welche dieses Wollen beeinflusst und bedingt
haben, der Jurist hat sich in die Betrachtung dieser Sphäre nicht
zu mischen, dieselbe dem Politiker und Philosophen zu überlassen;
für den Juristen kommen ausschliesslich jene Thatbestände
in Betracht, welche rechtliche Folgen nach sich ziehen, er
hat ausschliesslich Willen und That des Individuums zu betrachten,
dessen Willen für das Gemeinwesen rechtlich bestimmend
ist; dieses ist desshalb das Subject des Willens des
Gemeinwesens 166).
Wenn daher van KRIEKEN!®”) gegen die organische Staatslehre
die Thatsache eingewendet hatte, dass der physische Organismus
durch einen einzigen Willen beseelt werde, der Verbandsorganismus
aber eine Mehrheit von Willen haben könne, so leitet
ihn dabei der, wenn auch nicht klar zum Ausdruck gebrachte Gedanke,
dass sich diese Mehrheit von Willen mit dem Persönlichkeitsbegriffe
nicht vertrage. Und in der That, wenn man als Persönlichkeit
jeden Willen betrachtet, der rechtlich wirksam werden
kann, so ist gegen van KRIEREN’s Ausführungen nichts einzuwenden.
Der Streich, den er gegen die organische Theorie zu führen
gedachte, hat sonach nur das Willensdogma getroffen.
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sich dies anders, so hätte es sich schon ereignet oder könnte sich ereignen,
dass zwei Staaten, die in Personal- oder Real-Union mit einander stehen,
einen Krieg gegen einander führten. Pre&uss könnte auch die Geschichte von
dem Regiments-Commandeur, der, zeitweilig berufen, gleichzeitig die Geschäfte
des Stationseommandos zu versehen, in diesen Eigenschaften eine
grimmige Fehde zwischen beiden Behörden hervorrief, unmöglich — als
Anekdote betrachten. — !%) Die organische Staatslehre 1873. — '°) Man
spricht ja in untechnischem Sinne auch von einer „Organisation* des Credites,