Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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bätten  fordern  koͤnnen.  Nun  war's  also  ganz  Sache  der
Zellischen  Prinzen,  Grubenhagem’'sche  Appertinenzstücke  aufzusuchen.
  Nun  fiel  Alles,  was  noch  aufgefunden  werden  konnte,
der  Stammlinie  des  heutigen  hannöverischen  Hauses  zu.  Nun
hatten  die  Herzoge  von  Zelle,  deren  damals  uneinsjüngster
Bruder  der  Stammherr  des  hannöverischen  Hauses  wurde,  ein
unverkennbares  Recht  an  die  Hälfte  des  Rammelsberges,  ob
auch  weder  er,  noch  ihre  Räthe  dieses  Recht  ahnten.  Und
wenn  sie  es  nicht  bald  muthmaßten  oder  klar  sahen,  so  ward
die  alte  Verwirrung  durch  einen  neuen  Vorfall  bald  noch  verwirrter;
  wenn  sie  ihren  von  Grubenhagen  ererbten  halben
Rammelsberg  nicht  bald  aus  der  Verpfändung  von  Wolfenbüttel
  zurückforderten,  so  war  die  Verwirrung  bald  so  groß,
daß  man  kaum  noch  zurückfordern  konnte,  so  klar  auch  stets
das  alte  Recht  blieb.

Kaum  waren's  nämlich  sechzehn  Jahre,  seitdem  jenes  von
Grubenhagen  herstammende  Recht  ein  Recht  der  Stammväter
des  haundverischen  Hauses  geworden,  so  starb  Herzog  Friedrich
  Ulrich  von  Wolfenbüttel,  )  und  mit  ihm  erlbschte  der
ganze  Stamm  des  weiland  machtigen  mittel-braunschweigischen
  Hauses.  Sein  Erbe  ward  getheilt  zwischen  dem
Stammvater  des  hannöverischen  Hauses,  dem
Stammvater  des  heutigen  wolfenbüttel'schen
Hauses  und  einigen  damals  noch  lebenden  Haarburgischen
  Prinzen.

Auch  die  Bergwerke,  die  anfangs  in  Gemeinschaft  blieben,
  wurden  endlich  getheilt,,?)  und  Hannover,  das  seinen
  halben  Rammelsberg  nie  zur  gemeinschaftlichen  Theilungsmasse
  hätte  kommen  lassen  sollen,  theilte  endlich  noch  mit
dem  Stammvater  des  heutigen  wolfenbüttel'schen  Hauses,  was
klar  und  wahr,  sobald  nur  Hannover  ungefähr  14,000  Rh.  Gg.
zur  gemeinschaftlichen  Erbschaftsmasse  einlegte,  unbestreitbares
hanndverisches  Eigenthum  gewesen.

*)  1634.
*“)  S.  den  Vergleich  Hildesheim  12.  Mai  1649,  in  v.  Selchow
Magazin  Thl.  1.  S.  46.