Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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6)  Verlust  eines  Arms,  eines  Beins,  oder  auch  nur  einer  Hand  oder  eines  Fußes;

7)  gänzlicher  Mangel  des  Daumens  oder  des  Zeigefingers;

3)  starker  Höcker  auf  dem  Rücken;

9)  krüppelhaftes  Hinken,  (bedeutende  Verkrümmung  oder  Verkürzung  der  untern  Ertremitäten);


10)  auffallende  Verunstaltung  der  Vorfüße,  sogenannte  Klump=  oder  Pferde-Füße.

In  allen  diesen  Fällen  soll  der  Bezirks-Rekrutirungsrath  auf  eigene  Wahrnehmung,  und
nur  dann  auf  andere  Beweiemittel  hin  erkennen,  wenn  der  Pflichtige  nicht  persönlich  erschienen
  ist.

Wegen  nachstehender  Uebel  aber  hat  der  Bezirks-Rekrutirungsrath  einzig  auf  den
Grund  ver  in  &.  54.  angegebenen  Beweismittel  die  Untüchtigkeit  auszusprechen:

11)  Geisteskrankheiten,  wenn  sich  der  Kranke  in  einer  Irrenanstalt  befindet;
12)  ausgebildete  Verrücktheit;

15)  Blödsfinn;

14)  Taubstummhbeit;

15)  gänzliche  Blindheit  ohne  sichtbare  Desorganisation  der  Augen;

16)  gänzliche  Taubbeit.

Ueber  alle  hier  nicht  genannten  Krankheiten  und  Gebrechen,  oder  wenn  ein  einstimmiger
  Beschluß  des  Bezirks-Rekrutirungraths  nicht  zu  Stande  kommen  sollte,  bleibt  das  Erkenntniß
  der  Musterungs-Commission  vorbehalten.

K  57.
In  den  Fällen,  wo  die  Ueberzeugung  von  dem  Vorhandenseyn  eines  Uebels  nicht  auf
eigener  Wahrnehmung  beruht,  ist  vie  Entscheidung  auf  nachstehende  Beweismittel  zu
gründen:  ,
1)aquotorietät,wennortskundigist,daßverPflichtigeaneinemderbezeichnetenuebcl
leide,  und  wenn  die  unzweifelhafte  Kundbarkeit  durch  ein  Zeugniß  des  Gemeinderaths
des  Geburts-  oder  Aufenthaltsorts  dargethan  ist;  oder
2)  auf  Zeugnisse  von  Geißlichen,  Ortsvorsiehern,  Schullehrern,  ferner  auf  eidliche  Zeugnisse
  unbescholtener  Mitbürger,  besonders  früherer  Dienst=  oder  Lehrherrn,  sodann  aber
auch  auf  die  unzweideutigen  Aussagen  anderer  Pflichtigen  aus  demselben  Orte  und  von
derselben  Altersklasse.  „