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den Uebergang über die Weichsel und Nogat getroffen, die Etats
und Kautionen reguliert, die Bestellungen ausgefertigt, und 14 Tage,
nachdem die Beamten in Tätigkeit getreten waren, am 1. Oktober,
öffneten sich an allen bedeutenderen Orten die Schalter, und die
preußischen Postwagen rollten auf allen Hauptstraßen.)
Die Accife gelangte nur in den größeren Städten nördlich
der Netze, südlich derselben nur in den Städten Filehne und Czarnikau
zur Einführung. Die Ausdehnung der Accise über die kleineren
Städte würde bei der ziemlich kostspieligen Verwaltung keinen
oder doch nur einen unbedeutenden Reinertrag geliefert haben;
südlich der Netze aber unterblieb die Einführung, weil dort ein
nicht unbeträchtlicher Handel mit Polen getrieben und Defraudation
und Schmuggel nur unter Aufbietung eines zahlreichen
Aufsichtspersonals hätte vermieden werden können. Uebrigens blieben
die letztgenannten Städte nicht ganz accisfefrei, indem sie die
Konsumtionsaccise ebenso wie die Städte nördlich der Netze entrichten
mußten. Die Accise sollte nach dem königlichen Befehl
„mit aller Behutsamkeit ohne Störung des Commerz und zur Beförderung
der Manufacturen“ eingeführt werden. Mit der Zeit,
als Gewerbe und Handel aufblühten, erweiterte sich die Zahl der
accisbaren Städte. Die Erhebung fand in den Städten durch
besondere „Accisenbediente“ statt, die Hauptverwaltung stand anfänglich
der Kammer zu, bis der König sie ihr wegen Erzielung zu
geringer Einnahmen durch Kabinetsordre vom 11. August 1773
durch den Geheimen Finanzrat de la Haye de Launay abnehmen
ließ.
In die Accisekasse flossen auch die Gefälle der an der Netze
errichteten Zollämter. Die Zölle hatten neben ihrem Hauptzweck,
eine unmittelbare Einnahmequelle für den Staat zu bilden,
zugleich noch bei dem herrschenden Handelssystem die Bestimmung,
dem Verkehr bestimmte Richtungen zu geben, und waren
deshalb zugleich auch nach diesem letzteren Gesichtspunkt eingerichtet.
Die Acciseämter unterstanden der Provinzial-Accise= und
hoben wurde. Die Accise= und Zollgefälle ergaben im Jahresdurchschnitt
80 — 90,000 Thlr., der Weichselzoll allein gegen
1) Reimann, Neuere Geschichte des Prcuß. Staates. I. S. 545—47.