Full text : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

186  Die  Organe  in  den  Einzelstaaten.

Staatswillen  werden;  es  kann  aber  nichts  ohne  oder  gegen  den
Willen  des  Monarchen  geschehen.

II.  Anverantwortlichkeit  des  Konarchen.

Der  Monarch  ist  Staatsoberhaupt.  Darin  liegt:  er  ist  nicht
Unterthan,  also  die  einzige  Person  im  Staate,  die  nicht  beherrscht  ist.
Die  Verfassungen  drücken  dies  aus,  indem  sie  von  Heiligkeit,  Unverletzlichkeit
  sprechen.  Wer  niemand  unterthan,  ist  niemand  juristisch
verantwortlich.  Der  Monarch  ist  dies  nicht,  weil  er  als  Träger  der
Staatsgewalt  keiner  Gerichtsbarkeit  unterworfen  sein  kann.  Menschlich,
vor  Gott  und  Geschichte  ist  er  verantwortlich,  nicht  aber  wie  ein
Bürger  oder  Beamter.  Die  Frage  nach  der  Verantwortlichkeit  des
Monarchen  kann  jedoch  nicht  so  allgemein  beantwortet  werden.  Vielmehr
  ist  zu  scheiden:

a)  die  privatrechtliche  Verantwortlichkeit.  Sie  besteht  z.  B.  in
England  de  jure  auch  heute  noch  nicht,  ist  aber  bei  uns  insofern
durchgeführt,  als  die  Kasse  des  Fürsten  als  eine  besondere  Person
aufgefaßt  wird  und  vor  den  Gerichten  des  Landes  Recht  zu  nehmen
verpflichtet  ist;

b)  eine  strafrechtliche  Verantwortlichkeit  kann  es  nicht  geben,
da  die  majestas  ossibus  inhaeret.  Begeht  ein  Monarch  auf  der
Jagd  eine  fahrlässige  Tötung,  so  ist  es  ein  geringeres  Uebel,  wenn
diese  That  ungefühnt  bleibt,  als  wenn  durch  eine  Bestrafung  das
monarchische  Prinzip  erschüttert  würde.  Der,  in  dessen  Namen  alle
Erkenntnisse  gefällt  und  alle  Verhaftungen  vorgenommen  werden,
kann  nicht  selbst  einer  Gerichtsbarkeit  unterworfen  sein;!

e)  auch  die  politische  Unverantwortlichkeit  ist  allgemein  anerkannt.
The  king  can  do  no  wrong.  Der  Monarch  kann  nicht  zur  Verantwortung
  gezogen  werden.  Damit  jedoch  für  die  politischen  Akte
ein  verantwortlicher  Träger  vorhanden  ist,  fordert  das  neuere  Staatsrecht
  die  Gegenzeichnung  eines  höheren  Staatsbeamten  zur  Rechts-1

  Interessante  Streitfrage  über  Monarchen  persönlich  vertritt,  von  der
die  Verpflichtung  einer  Hoftheater=  Polizeibehörde  zu  bestimmten  Maßverwaltung
  gegenüber  polizeilichen  nahmen  gezwungen  werden?
Anordnungen.  Kann  erstere,  die  den!