Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

(TXV  )

 

Tarordnung,  dem  Kriegsgerichtsreglement  vom  23sten  Fanuar  1789  beigegebene,
  —  inwieweit  selbige  außer  Auwendung  gesebt  ist.
Todtenbeschauer  —  deren  JInstruction  .  ...
Todtenschau  —  Gesetz  uͤber  deren  Einfuͤhrung  in  hiesigen  w
Ausführungsverordnung  hier  ...
Tuͤrkei,  s.  Ottomanische  Pforte.

u.

Uebergangsabgaben,  von  gewissen  aus  einigen  Vereinsstaaten  in  andere
uͤbergehenden  vereinslaͤndischen  Etzeugnisen  zu  erhebende,  —  deren
Feststellung  .  ..

Uebergangsverkehr,  zwischen  den  nördlichen  und  südlichen  Vereinsstaaten

stattfindender,  —  welche  Controlevorschriften  dabei  zu  beobachten
siid
Universitäten,  auswärtige,  —  das  Anerkenntnig  der  von  selbigen  an  Inlaͤnder

  ertheilten  Doctor-  und  Magisterwuͤrde  betr.  ..
—  die  fernere  Gültigkeit  des  Bundcsbeschlusses  vom  13ten  November
1834  in  Bezug  auf  selbige  ber.
Untersuchung,  gegen  Militärpersonen  wegen  begangener  Verbrechem  unter
Beragerichtsbarkeit  einzuleitende,  —  welche  Behörde  hierzu  compe-=tent
  iit  .  .
—  in  Oefraudationsfillen  der  Runkelrübenzuckersteuer  einzuleitendea  —
Verfahren  dabei,  s.  Runkelrübenzucker.
Untersuchungssachen,  minder  wichtige,  —  ist  darin  die  zweite  Vertheddigung
  zulässig,  wenn  der  Angeschuldigte  auf  letztere  e  Verzicht  geleistet
  hat?  ..  ..  .  .  .  .  ..

V.

Verbindlichkeiten,  vor  Eintritt  der  neuen  Muͤnzverfassung  entstandene,  —
deren  Erfüllung  in  Courantsorten  nach  dem  14  Thalerfuße  mit
dem  gesehlichen  Aufgelde  betr.

Verbrechen,  von  Militärpersonen  unter  Verggerichtsbarkeit  begangene,  —
welche  Behoͤrde  desfalls  die  Untersuchung  zu  fuͤhren  hat

Verfassungseid  —  dessen  Abnahme  in  der  Oberlausitz

Vergiftung  —  Kennzeichen  derselben  ..  .......

Verpflegung  der  Gefangenen  —  Vorschrift  hierüber

Verpflichtung  der  Patrimonialrichter  auf  dem  Lande  —  wie  dabei  zu  verfahren
  ist.

Versicherungsanstalt  —  Nenten-  —  s.  Nemtenversicherungsanstalt.

Vertheidigung,  zweite,  in  minder  wichtigen  Criminalsachen  —  kann  selbige

gestattet  werden,  selbst  wenn  darauf  Verzicht  geleistet  worden  ist?
Voigtsberg  —  Aufschub  der  Vorhate  und  Niederjagd  im  dasigen  Ammisbchuke
für  das  Jahr  1841  4  ·  r□  r—  4  4

 

 

 

 

Tag
7  Jan.
22  Juni

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—  -

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9  Oct.

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19  März

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21  Sept.
1  Nov.
22  Juni
16  Febr.

27  Dec.

19  März

9  Aug.

 

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