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Nr. 416 a 46.
Bekanntmachung vom 1. Dezember 1910, das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem
Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn betreffend.
(Abdruck aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910 Seite 656/57).
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen
Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I
und II zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn
vom 25. Januar 1905 (RGl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie foldgt,
berichtigt:
Anlage J.
1. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“.
2. XIV. Fünftes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz".
3. XXII. Erstes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Oswiecim“.
Anlage II.
a) Osterreich.
4. VII. Drittes Sperrgebiet in Oberösterreich.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Eferding“.
5. XXIII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“.
6. XXIX. Neuntes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz“.
7. XXXVI. Erstes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Oswiecim“.
Berlin, den 14. November 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.