Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr.  416  a  46.

Bekanntmachung  vom  1.  Dezember  1910,  das  Viehseuchenübereinkommen  zwischen  dem
Deutschen  Reiche  und  Osterreich-Ungarn  betreffend.

(Abdruck  aus  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1910  Seite  656/57).

Mit  Rücksicht  auf  die  derzeitige  administrative  Einteilung  in  den  im  österreichischen
Reichsrat  vertretenen  Königreichen  und  Ländern  wird  das  Verzeichnis  der  in  den  Anlagen  I
und  II  zum  Viehseuchenübereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Osterreich-Ungarn
vom  25.  Januar  1905  (RGl.  1906  S.  287)  aufgeführten  Sperrgebiete,  wie  foldgt,
berichtigt:

Anlage  J.
1.  X.  Erstes  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:

„Bezirkshauptmannschaft  Neudek“.
2.  XIV.  Fünftes  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Humpoletz".
3.  XXII.  Erstes  Sperrgebiet  in  Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Oswiecim“.

Anlage  II.
a)  Osterreich.
4.  VII.  Drittes  Sperrgebiet  in  Oberösterreich.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Eferding“.
5.  XXIII.  Drittes  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Neudek“.
6.  XXIX.  Neuntes  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Humpoletz“.
7.  XXXVI.  Erstes  Sperrgebiet  in  Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Oswiecim“.

Berlin,  den  14.  November  1910.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  von  Jonquieères.